Firmen in der Schweiz, die der Mehrwertsteuer unterstehen, haben verschiedene Möglichkeiten, die Mehrwertsteuer abzurechnen. Über die effektive Methode und den Unterschied zwischen der vereinnahmten und der vereinbarten Methode haben wir in diesem Blog bereits geschrieben. Als Alternative gibt die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) Firmen die Möglichkeit, mit Saldosteuersätzen (auch Saldomethode) abzurechnen.
Der Gedanke hinter den Saldosteuersätzen ist es, die administrativen Arbeiten rund um die Mehrwertsteuer für Firmen zu vereinfachen. Dies geschieht einerseits, weil die Vorsteuerabrechnung entfällt und andererseits, indem die MWST-Abrechnung nur einmal im Semester (bei effektiver Methode: einmal im Quartal) erstellt werden muss.
Konkret sieht das so aus, dass Firmen, die mit der Saldosteursatz-Methode abrechnen, jeweils einen gewissen Prozentsatz ihres MWST-pflichtigen Umsatzes an die ESTV abliefern. Die Sätze sind dabei nach Branchen verschieden und basieren auf Erfahrungwerten. So gilt für ein Sanitärgeschäft der Steuersatz von 2.9% oder für eine Anwaltsbüro der Satz von 6,1%. Je nach individuellem Geschäftsmodell und -verlauf kann die abgelieferte Steuer höher oder tiefer als mit der effektiven Methode ausfallen.
Nicht jedes Unternehmen kann mit der Saldosteuermethode abrechnen. Der steuerbare Umsatz darf nicht mehr als 5,02 Millionen Franken betragen und der Gesamtwert der abzuliefernden Steuern muss weniger als 109’000 Franken sein. Um herauszufinden, ob die Saldosteuersatz-Methode für Ihr Unternehmen sinnvoll ist, empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch mit einem Treuhänder. Für uns spielt die Abrechnungsart unserer Kunden keine Rolle und das Ausfüllen der MWST-Abrechnung ist in jedem Fall im Preis inbegriffen.

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Der Saldosteuersatz ist viel besser, weil ich damit Geld sparen kann! Mein Treuhänder hat mir gesagt, ich damit nur 5.2% bezahle anstatt 8%.
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Hallo Herr Kessler
Der Saldosteuersatz ist unserer Ansicht nach nicht immer der weise Rat des kühlen Rechners.
Nur in wenigen Fällen profitieren Sie als MWST-Pflichtiges Unternehmen von finanziellen Vorteilen. Wir erleben es oft, dass ohne genaue Analyse des Geschäftsmodells (Margensituation, Fremdleistungen, Import von Dienstleistungen=Bezugssteuer, Beurteilung der Betriebsunkosten, Investitionsplan) keine abschliessende Aussage zu Gunsten der Saldosteuersatzmethode möglich ist.
In den meisten detaillierten Berechnungen die wir für unsere Kunden vorgenommen haben, mussten wir leider einen Fehlschluss feststellen. Die Aussage für den Saldosteuersatz wird wohl manchmal zu schnell evtl. nur auf der Basis eines Bauchgefühls des Beraters getroffen.
Bedenken Sie, dass Sie meist nicht jedes Jahr ohne Sonderkosten oder Investitionen durchkommen. Sie können eventuell im “idealen Jahr” ein paar hundert Franken einsparen. Oft müssen sie dafür aber manche Jahre schwer büssen.
Mit einer professionellen Buchhaltung ist die effektive Abrechnungsmethode sowieso kein Problem und über die Jahre meist der bessere Rat. Unsere Kunden bevorzugen zu 99% die effektive Abrechnungsmethode.
Aber jeder Fall muss genau berechnet werden! Darum verlangen Sie doch von Ihrem Treuhänder die Begründung für seinen Rat. Eine Berechnung zu viel hat noch nie geschadet.
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Hallo Herr Dhuc
Mein Treuhänder sagt: “die haben doch keine Ahnung – der Saldosteuersatz ist immer besser”. Jetzt steh ich auf dem Schlauch…
Wer hat recht?
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Hallo Herr Kessler
Die Aussage Ihres Treuhänders stimmt so ganz sicher nicht! Unserer Erfahrung nach ist die effektive Methode in vielen Fällen über mehrere Jahre hinweg für die Unternehmen die bessere Wahl.
Damit Sie das selbst berechnen können, haben wir in unserer Buchhaltungs-Hilfe nochmals die Unterschiede der effektiven Methode zur Saldosteuersatzmethode aufgenommen und ein Excel-Tool zur Berechnung bereit gestellt.
http://www.runmyaccounts.ch/buchhaltungs-hilfe/doku.php/mwst/effektive_methode_versus_saldosteuersatzmethode
Wir sind gespannt, was bei Ihrer Berechnung herauskommt.
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