Wie werden Verkehrsbussen korrekt verbucht?

Immer wieder werden wir von unseren Kunden mit Belegen, die aus Übertretungen im Strassenverkehr hervorgehen, konfrontiert: Verkehrsbussen. Die Frage ist jeweils, auf welches Aufwandskonto diese Bussen gebucht werden sollen. Die Antwort ist einfach: Verkehrsbussen dürfen nicht in den Aufwand gebucht werden, da sie nicht geschäftlich begründet werden können. Ordnungsbussen, die wegen Verletzung der Strassenverkehrsregeln entstehen, sollen ein Fehlverhalten sanktionieren und den Täter persönlich treffen. Es ist also nicht legal, Verkehrsbussen in den Aufwand zu buchen. Verkehrsbussen haben in der Buchhaltung nichts verloren! Wer Bussen als Geschäftsaufwand verbucht, begeht eine Falschbeurkundung (da nicht Geschäftsaufwand). Denn die Buchhaltung ist eine Urkunde, wie das Bundesgericht festgestellt hat!

Wenn wir von unseren Kunden eine Verkehrsbusse erhalten gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wir löschen den Beleg wieder und der Verursacher bezahlt den Betrag privat. Oder die Busse wird vom Firmenkonto bezahlt und dem Kontokorrent des Verursachers belastet. Beide Varianten halten sich an die gesetzlichen Vorgaben und sind vollkommen unbedenklich.

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