Lohnbuchhaltung auslagern.

Gesetzeskonform und ohne Risiko.

Unser Lohnservice.

1. Wir erstellen Ihre Lohnabrechnungen und bereiten Lohnzahlungen vor.

2. Ihre Mitarbeiter beziehen die Lohnabrechnung online in unserem Selbstverwaltungs-Portal.

3. Wir übernehmen jegliche Korrespondenz mit den Sozialversicherungen und Behörden.

4. Wir erstellen Ihre Abrechnungen: Quellensteuern, Jahresabrechnungen für AHV, BVG, UVG, KTG, usw. 

Lohnbuchhaltung Auslagern

Attraktiver Fixpreis für Lohnabrechnungen.

Die Lohnläufe bieten wir zu einem attraktiven Fixpreis an. Darin inklusive ist die Erstellung von Quellensteuer-Abrechnungen, Jahresend-Deklarationen der Sozialversicherungen und die Lohnausweise. Lediglich Mutationen bieten wir nach Aufwand an.

Die Vorteile der Auslagerung der Lohnbuchhaltung.

01

Zeiteinsparung.

Lagern Sie den Aufwand für die Erstellung der Lohnbuchhaltung aus und sparen Sie viel Zeit. Die Erstellung der Jahresdeklarationen und Lohnausweise sind im monatlichen Preis bei Run my Accounts inbegriffen.

02

Sicherheit.

Die Löhne sind für Schweizer Unternehmen die grösste Ausgabenposition. Falsch berechnete Abzüge und Fehler in den Lohnabrechnungen werden sehr schnell sehr teuer. Gehen Sie kein Risiko ein und lassen Sie den Profi ran.

03

Spezialist.

Ihr Online-Buchhalter übernimmt die Verantwortung für die Erstellung Ihrer Lohnabrechnungen. Eine Stellvertretung ist garantiert, damit es bei der Auszahlung der Löhne nicht zu einem Verzug kommt.

Unsere Qualität in der Lohnbuchhaltung.

  • Unsere optimierten Prozesse sind darauf ausgelegt, dass Revisionen von Sozialversicherungen reibungslos ablaufen.
  • Wir führen bei jedem Lohnlauf und den Jahresend-Deklarationen eine 4-Augen-Kontrolle durch.
  • Lehnen Sie sich entspannt zurück, denn fortan müssen Sie lediglich die Lohnzahlungen im E-Banking freigeben.
  • Lohnabrechnungen stellen wir Ihren Mitarbeitern online im Selbstverwaltungs-Portal zum Download bereit.
  • Mutationen an Adressen und Auszahlungskonten nehmen Ihre Mitarbeiter auf Wunsch direkt im Selbstverwaltungs-Portal vor.
  • Ihr persönlicher Online-Buchhalter ist für Ihre Lohnbuchhaltung zuständig. Eine Stellvertretung ist gesichert.

Fragen zur Lohnbuchhaltung?

Wir beraten Sie gerne!

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