Wie schütze ich meine Marke?

Schutz der MarkeDominic Rogger von digitalCounsels äussert sich zum Schutz der Marke und nennt in seinem Gastbeitrag 10 Dinge, die Sie vor der Eintragung Ihrer Marke bedenken sollten.

1. Was bezeichnet der Schutz des Geistigen Eigentums?

Durch den stetigen Wettbewerb und der kontinuierlichen Entwicklung des eigenen Unternehmens wird viel Innovation geschaffen und viele kreative Ideen entstehen. Da solche Leistungen oft kosten- und zeitintensiv sind, kann dieses Eigentum sehr wertvoll sein. Damit nun nicht einfach Ihre Konkurrenz kommen kann, um von Ihrer Leistung zu profitieren, gibt es die Möglichkeit Ihre immateriellen Güter rechtlich zu schützen. Immaterielle Güter sind Dinge oder Sachen welche nicht real existieren, also nicht greifbar oder physisch verwertbar sind. Unter den immateriellen Gütern werden beispielsweise Ihre Geschäftsideen, Designs, Konzepte oder Strategien verstanden. Im Vordergrund steht also nicht die stoffliche Beschaffenheit, sondern z.B. Ihr eigener kreativer Gedanke.

2. Welche Arten geistigen Eigentums gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Innovationen und schützenswertem Eigentum. Entsprechend gibt es auch dazu unterschiedliche rechtliche Schutzweisen zum Schutz der Marke. Zum Beispiel werden die technischen Erfindungen in Form von Patenten geschützt, kreative Muster oder graphische Darstellungen werden als Design festgehalten.

3. Was ist eine Marke?

Die Marke bezeichnet eine auf Ihr Unternehmen bezogene rechtlich geschützte Kennzeichnung. Anhand dieser Kennzeichnung lässt sich Ihr Unternehmen von anderen Unterscheiden und Produkte werden mit Ihrem Unternehmen in Verbindung gebracht und von Ihren Kunden wiedererkannt. Eine Marke kann alle grafisch dargestellten Zeichen umfassen, wie Buchstaben, andere Charakterkombinationen sowie Zahlen. Im Vordergrund steht in erster Linie die visuelle Erkennbarkeit. Weiter wird unterschieden in Wort-, Wortbild- und Bildmarke.

4. Welche Markenformen gibt es?

  • Die Wortmarke bezeichnet die Markenform, welche ausschliesslich Buchstaben in Druckform umfasst und keine weiteren Eigenschaften wie Farbe oder andere graphische Merkmale beinhaltet.
  • Eine Bildmarke bezeichnet eine ausschliesslich bildlich-farbliche Darstellung einer Marke. Es sind entsprechend keine Wörter im Bild enthalten. Wort- und Bildelementen können auch kombiniert und als Wort-/Bildmarke geschützt werden.
  • Die dreidimensionale Marke kann ein spezielles Objekt sein, welche charakteristisch ist für das Produkt oder das Unternehmen. Beispiele hierfür findet man bei vielen Getränkeherstellern, welche Ihre Flaschen mit einer speziellen Form versehen (Rivella, Capri-Sonne, etc.). Hier werden auch die visuelle Erscheinung und die Erkennbarkeit des Objektes geschützt.

5. Welchen Stellenwert hat eine Markenregistrierung?

Die Auswahl oder Kreation Ihrer eigenen Marke sollte gut durchdacht sein. Eine ansprechende und optimierte Marke kann den Erfolg beim Verkauf Ihrer Produkte stark beeinflussen. Ihre Marke sollte etwas über die durch den Kunden gesuchten Eigenschaften aussagen. So kann eine Marke für hohe Qualität und Zuverlässigkeit stehen und eine andere für tiefe Preise und Quantität. Die entsprechenden Marketing-Ziele sollten in der Marke widerspiegelt werden. Weiter ermöglicht Ihre Marke auch eine Abgrenzung zu Dienstleistungen und Produkten der Konkurrenz und dem damit verbundenen Marktauftritt.

6. Wie gross ist der räumliche Schutz der Marke?

Wie gross der Raum ist, indem die Marke geschützt ist, hängt davon ab wo man die Marke registrieren lässt. So könnten Sie Ihre Marke nur in der Schweiz registrieren lassen, die Marke ist dann aber auch nur in der Schweiz geschützt. Sie können Ihre Marke aber auch über das Madrider System in allen Vertragsstaaten schützen lassen oder eine Registrierung in den jeweiligen Staaten einzeln vornehmen. Die Notwendigkeit eines weitläufigen Schutzes ist von Produkt zu Produkt unterschiedlich.

7. Was ist der Rechtsschutz und was die rechtlichen Anforderungen?

Ihre registrierte Marke wird vor dem Missbrauch von Dritten geschützt. Damit dieser Schutzanspruch Ihrer Marke entsteht muss dieser ins Markenregister eingetragen werden.

Es gilt zu beachten das Wappen, Abkürzungen, einfache Zeichen, etc. keinen Schutz erfahren. Haben Sie Ihr geistiges Eigentum schützen lassen, so steht Ihnen nun das Recht über dieses zu. Das bedeutet für Sie unter anderem, dass Sie diese Rechte auch verkaufen können.

Die Schutzdauer der Markenregistrierung beträgt 10 Jahre, Sie können diesen beliebig oft verlängern. Wichtig zu beachten ist, dass bei der Eintragung ins Markenregister eine Verletzung von Rechten Dritter insbesondere Markenrechte nicht von sich aus geprüft werden. Es empfiehlt sich also, dass Sie vorher eine sorgfältige Markenrecherche durchführen oder durchführen lassen. Es kann sein, dass eine bereits eingetragene Marke zu einem späteren Zeitpunkt Ihre Schutzwirkung verlieren, sollte sich herausstellen, dass zuvor bereits eine ähnliche oder gleiche Marke eingetragen wurde.

Sie sollten bei der eigenen Ähnlichkeits- oder Identitätsrecherche darauf achten, nicht nur allfällige Marken zu überprüfen, sondern auch gleich naheliegenden Firmenname in die Überprüfung einzubeziehen. Ausserdem darf Ihre Marke keine beschreibende, täuschende oder gegen die öffentliche Ordnung verstossende Funktion haben. Das Bedeutet, dass Angaben über die Qualität Ihres Produktes, seiner Beschaffenheit, die Preissetzung für das Produkt, Art und Herstellungsort Ihres Produktes wie auch alle anderen Angaben von rein beschreibender Natur nicht in Ihrer Marke enthalten sein dürfen.

Bei der Wortmarke speziell zu beachten ist, dass Sie unterscheidungskräftige Zeichen verwenden. Damit gemeint sind Zeichen bzw. Marken welche mindestens einen minimalen Rückschluss auf die Produkte ermöglichen. Ihre Marke muss sich zudem von allgemeinen Bezeichnungen unterscheiden und die benutzten Wörter dürfen nicht dem Gemeingebrauch vorbehalten sein. Dem Gemeingebrauch vorbehalten sind Wörter welche jetzt oder in der Zukunft auch von der Konkurrenz mitbenutzt werden können.

8. Was beinhaltet die Markenrecherche?

Bevor Sie Ihre Marke eintragen, sollten Sie zuvor gründlich Abklären ob eine solche Marke nicht schon besteht. Problematisch ist nicht nur das Bestehen einer Marke, sondern auch das Bestehen von sehr ähnlichen Marken. Da eine Abänderung einer etablierten Marke mit hohen Gewinneinbussen verbunden sein kann, kann es sich durchaus für Sie lohnen von Anfang an einen Profi zu beauftragen der die Recherchearbeit für Sie übernimmt.

Bei der Frage der Verwechslungsgefahr wird grundsätzlich darauf abgestellt, ob aus der Sicht des Konsumenten eine Gefahr besteht, dass zwei unterschiedliche Marken irrtümlicherweise dem gleichen Unternehmen zugeordnet werden könnten. Dies ist gemäss internationaler Richtlinien erst der Fall, wenn es sich um Unternehmen handelt welche Produkte herstellen, die der gleichen Klasse für Waren und Dienstleistungen zugeordnet werden. Aufgrund dessen ist eine sorgfältige Zuordnung Ihres Produktes zu der korrekten Produktklasse von zentraler Bedeutung.

Nach Zustellung des Antrags auf Eintragung der Marke und ergangener Zahlung an den Registerführer, überprüft dieser die rechtlichen Voraussetzungen für eine gültige Eintragung. Sollte der Antrag den Anforderungen nicht entsprechen, so nimmt der Registerführer Kontakt zu Ihnen auf um Ihnen die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben. Dabei können Sie auch nachträglich Änderungen an Ihrer Marke vornehmen. Bei einer vollendeten Eintragung wird Ihre Marke auf www.swissreg.ch publiziert.

9. Wie hoch sind die Kosten?

Die Kosten für eine erstmalige Registrierung Ihrer Marke in der Schweiz beträgt CHF 550.- . Die Verlängerung Ihrer Marke um weitere 10 Jahre kostet CHF 700.- . Sollten Sie sich dazu entschliessen mehr als drei Produkte oder Dienstleistungen zu schützen, so werden pro zusätzliches Produkt weitere Gebühren erhoben.

10. Wo finde ich weitere Informationen?

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