Die ESTV bietet die Möglichkeit, die MWST-Abrechnungen online einzureichen. Das spart Zeit, vermindert die Fehleranfälligkeit und ist erst noch umweltfreundlicher als ausgedruckte Formulare über den Postverkehr zu übermitteln.
Anleitung
Falls Sie die MWST zum ersten Mal online einreichen wollen, beginnen Sie bitte bei Schritt 1. Falls Sie bereits einen Online Account zum ESTV ePortal besitzen, beginnen Sie bei Schritt 2.
Schritt 1
Bitte registrieren Sie sich mit Ihren Angaben unter folgendem Link:
-> Öffnen ESTV ePortal -> „Jetzt Benutzerkonto erstellen»
Für die Registrierung benötigen Sie eine Firmen-eMail-Adresse, sowie eine Mobiltelefonnummer. Sie erhalten danach jeweils eine TAN für das Login.
Nach erfolgreichem Login folgt die Registrierung des Unternehmens. Wählen Sie den Menüpunkt „myESTV“ an und dann „Unternehmen/Person registrieren“ oberhalb.
Melden Sie hier Ihr Unternehmen mittels der UID (gemäss Handelsregister) oder bei Einzelfirmen allenfalls AHV-Nummer an. Hier müssen Sie nicht Run my Accounts auswählen. So bald Sie die Schritte durchgeführt haben, wird eine Meldung an die ESTV gesendet, welche eine entsprechende Prüfung vornimmt. Innert Kürze erhält Ihr Unternehmen den Registrierungscode von der ESTV per Post zugestellt. Danach können Sie erneut unter „myESTV“, „Registrierungscode einlösen“ anwählen, um die Registrierung abzuschliessen. Spätestens eine Woche später sollte Schritt 2 möglich sein.
Schritt 2
Dieser Vorgang wird gewählt, um Umtriebe bei Ferienabwesenheit/Wechsel des Onlinebuchhalters zu vermeiden.
Die MWST-Abrechnungen werden ab diesem Punkt für Sie bereit gestellt, Sie müssen diese nur noch entsprechend freigeben, auf unser Email hin. Nach erfolgter Freigabe laden wir Ihnen die Unterlagen in Ihre Buchhaltung zur Verarbeitung sowie zur Bezahlung sofern eine Schuld gegenüber der ESTV besteht. Bitte laden Sie die Dokumente nicht selbst hoch!
Option VST
Somit können die Formulare zur Ausschüttung einer Dividende sowie der Antrag auf die Rückerstattung von Verrechnungssteuer (z.B. bei Wertschriften in der Gesellschaft gehalten), ebenfalls online erstellt und eingereicht werden.
Dazu die Kasten für „Verrechnungssteuer und Stempelabgaben Inland“ und wichtig „Alle Geschäftsfälle bearbeiten und freigeben“ anwählen.
Aber falls im Nachhinein gewünscht, können diese natürlich auch mit separatem Einladungscode Ihrem Onlinebuchhalter zugestellt werden.
Die VST Formulare werden in Absprache mit Ihnen, meistens in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss, erstellt und eingereicht.