MWST Online

Die ESTV bietet die Möglichkeit, die MWST-Abrechnungen online einzureichen. Das spart Zeit, vermindert die Fehleranfälligkeit und ist erst noch umweltfreundlicher als ausgedruckte Formulare über den Postverkehr zu übermitteln.

Anleitung

Falls Sie die MWST zum ersten Mal online einreichen wollen, beginnen Sie bitte bei Schritt 1. Falls Sie bereits einen Online Account zu ESTV SuisseTax besitzen, beginnen Sie bei Schritt 2.

Schritt 1

Bitte registrieren Sie sich mit Ihren Angaben unter folgendem Link:

Link zu ESTV

–> Login ESTV SuisseTax –> Benutzer mit Benutzer-ID, Passwort und mTan –> Anmeldung fortsetzen –> Benutzer registrieren.

Für die Registrierung benötigen Sie eine Firmen-eMail-Adresse, sowie eine Mobiltelefonnummer. Sie erhalten danach jeweils eine TAN für das Login.

Nach erfolgreichem Login folgt die Vollmachtserstellung. Diese finden Sie unter: Verwaltung –> Vollmachten verwalten –> Neue Vollmacht beantragen.

Wählen Sie Ihr Unternehmen und beim Steuerbereich die MWST aus. Hier müssen Sie nicht Run my Accounts auswählen. Mit ‘Antrag einschicken’ gelangt eine Meldung an die ESTV, welche eine entsprechende Prüfung vornimmt. Innert Kürze erhält Ihr Unternehmen das Vollmachtsformular von der ESTV per Post zugestellt. Sie müssen den Antrag unterzeichnen und der ESTV retournieren. Spätestens eine Woche später sollte Schritt 2 möglich sein.

Schritt 2

Unter Verwaltung –> Berechtigungen verwalten → Berechtigte Benutzer –> Neuer Benutzer einladen bitte wie folgt ausfüllen:
Bitte für “Verrechnungssteuer” dieselben Rechte erteilen.

Die Berechtigungserteilung für “Steuerbereich” ist Superuser (Symbol mit mehreren Personen). Die eMail-Adresse lautet [email protected]. Das Formular einreichen könnte grundsätzlich nur der User Thomas Brändle (Geschäftsführer RMA). Intern wird zudem dem Onlinebuchhalter eine Berechtigung erteilt. Die Berechtigung beinhaltet aber lediglich das Ausfüllen der Abrechnung.

Dieser Vorgang wird gewählt, um Umtriebe bei Ferienabwesenheit/Wechsel des Onlinebuchhalters zu vermeiden.

Die MWST-Abrechnung wird der Onlinebuchhalter für Sie bereit stellen, Sie müssen diese nur noch entsprechend freigeben. Nach erfolgter Freigabe laden wir Ihnen die Unterlagen in Ihre Buchhaltung zur Verarbeitung sowie zur Bezahlung sofern eine Schuld gegenüber der ESTV besteht.

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