Was sind die Kriterien, damit die Vorsteuer geltend gemacht werden kann?

Die Kriterien werden im Art. 26 Mehrwertsteuergesetz geregelt. Damit die Vorsteuer auf einer Rechnung geltend gemacht werden kann, müssen folgende Elemente auf dem Beleg enthalten sein:

  • Name und Ort des Leistungserbringers, sowie dessen MWST-Nummer
  • Name und Ort des Leistungsempfängers
  • Datum oder Zeitraum der Leistungserbringung, soweit diese nicht mit dem Rechnungsdatum übereinstimmen
  • Art, Gegenstand und Umfang der Leistung
  • Das Entgelt für die Leistung
  • Den anwendbaren Steuersatz und den vom Entgelt geschuldeten Steuerbetrag; schliesst das Entgelt die Steuer ein, so genügt die Angabe des anwendbaren Steuersatzes.

Bei Rechnungen, die von automatisierten Kassen ausgestellt werden (Kassenzettel), müssen die Angaben über den Leistungsempfänger nicht aufgeführt sein, sofern das auf dem Beleg ausgewiesene Entgelt 400 Franken nicht übersteigt (Art. 57 Mehrwertsteuerverordnung).

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