Salärbuchhaltung 2017

Gratis Lohnbuchhaltung2017 ist eines der raren Jahre, in denen die Beiträge der Sozialversicherungen nicht angepasst werden müssen. Dennoch haben wir unsere Excel-Lohnbuchhaltung überarbeitet und einige neue Funktionen eingebaut. Wir haben im Sommer eine Umfrage durchgeführt und konnten zahlreiche Wünsche und Verbesserungsvorschläge unserer Nutzer entgegennehmen. An dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön an alle, die sich an der Umfrage beteiligt haben!

Die Neuerungen der Excel Salärbuchhaltung 2017

Neben einigen kleinen Fehlerbehebungen konnten wir folgende Wünsche neu umsetzen:

  1. Das meistgewünschte Feature: Rentner und Mitarbeiter unter 18 können nun ebenfalls mit unserer Excel Lohnbuchhaltung abgerechnet werden. In den Mitarbeiter-Stammdaten lässt sich der Status des einzelnen Mitarbeiters definieren.
  2. Der 13. Monatslohn ist nicht mehr fix mit dem Dezember-Lohn verknüpft, sondern kann nun flexibel in jedem Monat als Zusatzfeld abgerechnet werden.
  3. Ferienentschädigung und 13. Monatslohn können unabhängig voneinander zugewiesen werden.
  4. Bei einem negativem Lohn werden alle Abzüge zugelassen. Dies ist besonders dann hilfreich, wenn ein Lohn eines Vormonats korrigiert werden muss.
  5. Mehrere Spesen-Varianten: neben den effektiven Spesen gibt es nun auch ein Feld für Pauschalspesen. Die Pauschalspesen werden so auch korrekt in der Berechnung der Quellensteuern ausgewiesen.
  6. Der Zusammenzug für den Lohnausweis ist nun FABI konform.

Natürlich steht auch die Excel Salärbuchhaltung 2017 gratis zum Download zur Verfügung:

2 Kommentare zu «Salärbuchhaltung 2017»

  1. Guten Tag
    Wie können die MA-Stammdaten in die neue Version übernommen werden?
    Wie verbuchen Sie einen Lohnvorbezug?
    Gibt es eine Möglichkeit das Feld Bemerkungen in der Lohnabrechnung erscheinen zu lassen.
    Vielen Dank. MFG
    J. Brunner

    1. Guten Tag!

      1. Die Stammdaten können Sie einfach mit Copy-Paste in die neue Version übernehmen.
      2. Lohnvorbezug: ist leider nicht vorgesehen.
      3. Bemerkungen: nein, Bemerkungen können jedoch manuell unter der Lohnabrechnung angebracht werden.

      Freundliche Grüsse
      Thomas Brändle

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