Vereinsgründung – Wie geht das?

Die ersten Schritte hin zum Verein sind einfacher als Sie es sich wahrscheinlich denken. Wir beantworten Ihnen heute die wichtigsten FragenWarum man einen Verein gründen sollte, was die Vorteile von einer Vereinsgründung sind, wie die Gründung genau abläuft und ob es eine Buchführungspflicht für Vereine gibt.

Vereinsgründung - wie gründet man einen Verein

Warum einen Verein gründen?

Wenn Sie sich häufiger mit anderen zum Fussballspielen, Kochen, Singen oder anderen schönen Freizeitbeschäftigungen treffen, dann werden Sie früher oder später an den Punkt gelangen, an dem Sie eine gemeinsame Anschaffung planen. Sei es neue Fussbälle, Töpfe oder Notenbücher. Vielleicht planen Sie aber auch eine Veranstaltung, bei der Ihr Auftritt das Highlight sein soll oder Sie denken darüber nach, die selbstgemachte Erdbeerkonfitüre für einen guten Zweck auf dem nächsten Dorffest zu verkaufen. Spätestens dann haben Sie den Zeitpunkt erreicht, um einen Verein zu gründen. Sie verfolgen ganz klar lediglich einen ideellen und keinen wirtschaftlichen Zweck.

Zusammengefasst darf es nie Ihr Hauptziel sein, einen finanziellen Gewinn oder andere geldwerte Vorteile für die Gruppe oder den Einzelnen zu erwirtschaften. Hingegen gilt die finanzielle Unterstützung von anderen Gruppen oder Personen die nicht zu Ihrem Verein gehören als ideeller Zweck und ist daher für einen Verein gestattet. Den Erlös der verkauften Erdbeerkonfitüre zu spenden etwa.

Was sind die Vorteile einer Vereinsgründung?

  1. Die Leitung des Vereins wird vom Vorstand übernommen, damit sind alle Zuständigkeiten innerhalb des Vereins geregelt. Engagierte Mitglieder sind wahrscheinlich in jedem Verein gern gesehen.
  2. Das Mitgliederverzeichnis gibt Klarheit darüber, wer zum Verein gehört und wer nicht.
  3. Damit jedes Mitglied seinen Anteil zur Deckung der Kosten beiträgt, werden regelmässige Mitgliederbeiträge erhoben.
  4. Ausschliesslich das Vereinsvermögen und nicht die Mitglieder haftet für Schulden.

Wie läuft eine Vereinsgründung ab?

Um einen Verein zu gründen, benötigt man mindestens zwei Mitglieder, da alle Ämter des Vereins besetzt werden müssen. Dazu zählen der Vorstand und die zu besetzenden Positionen, welche in den Statuten des Vereins gefordert werden. Dazu später mehr. Eine Begrenzung der Anzahl an Vereinsmitgliedern gibt es hierbei nicht.

Zur Gründung des Vereins braucht es keinen grossen Verwaltungsakt, noch einen Eintrag in ein Register. Eine einfache Gründungsversammlung ohne strenge Formvorschriften genügt. Lediglich ein Protokoll sollte erstellt werden. In diesem sogenannten Gründungsprotokoll kann die Besetzung des Vorstands sowie weitere erste Beschlüsse festgehalten werden. An der Gründungsversammlung des Vereins, nehmen dann auch alle teil, die Mitglied des Vereins sein wollen. Der Verein entsteht, sobald die zukünftigen Statuten von wenigstens zwei Gründern angenommen wurden, alle laut Statuten benötigten Organe gewählt wurden und der/ die Vereinspräsident/in die Statuten unterzeichnet hat.

Die Statuten sollten vor der Gründungsversammlung schriftlich formuliert werden und den Willen zum Ausdruck bringen, dass man als Verein bestehen bleiben will. Wichtig ist also, dass aus den Statuten der Vereinszweck klar und deutlich hervorgeht. Auch wie die organisatorische und finanzielle Organisation in der Zukunft geregelt werden soll, kann von den Gründungsmitgliedern in den Statuten geregelt werden.

Ist dies alles erledigt, haben Sie offiziell einen Verein gegründet. Herzlichen Glückwunsch!

Gibt es eine Buchführungspflicht für Vereine?

Auch wenn Ihr Vereinszweck nicht darin besteht, einen Gewinn zu erwirtschaften, haben Sie als Verein verschiedene finanzielle Verpflichtungen. Vereine haben Einnahmen, Ausgaben und verfügen über ein Vermögen. Es gibt somit verschiedene Interessenten, welche über die finanzielle Situation möglichst transparent informiert werden wollen. Buchhaltung ist für Vereine wie folgt vorgeschrieben:

ZGB Art. 69a:

Der Vorstand führt die Geschäftsbücher des Vereins. Die Vorschriften des Obligationenrechts über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung gelten sinngemäss.

Fazit:

Über Einnahmen und Ausgaben sowie die Vermögenslage des Vereins ist vom Vorstand Buch zu führen.


In unserem Vereinspackage zum Gratis-Download haben wir Ihnen übrigens einige Vorlagen zusammengestellt, die Ihnen sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung der obligatorischen Vereinsversammlung eine gute Hilfe sein werden. Mehr zum Thema Vereinsversammlung können Sie in unserem Blogbeitrag Vereinsversammlung: Tipps zur Vorbereitung und Durchführung lesen.

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