So unterscheiden sich 13. Monatslohn, Gratifikation und Bonus

So unterscheiden sich 13 Monatslohn Gratifikation und Bonus

Bald ist es wieder so weit. Und viele freuen sich bereits drauf. Nein, es geht nicht um die Weihnachtszeit. Es geht um den 13. Monatslohn, die Gratifikation oder den Bonus. Der Zustupf zum Jahresende ist aber nicht selbstverständlich. Wir klären auf, wie sich 13. Monatslohn, Gratifikation und Bonus unterscheiden.

Das sind 13. Monatslohn, Gratifikation und Bonus

Der 13. Monatslohn

Der 13. Monatslohn gilt als eine Sondervergütung für die geleistete Arbeit des Arbeitnehmers während eines Jahres. Ein Anspruch auf die Auszahlung besteht nur, wenn diese vertraglich vereinbart wurde. Natürlich können auch höhere Beträge (14. / 15. Monatslohn) festgelegt werden.

Die Gratifikation

Die Gratifikation ist eine freiwillige Sondervergütung des Arbeitgebers (Art. 322d OR). Es handelt sich um Weihnachtsgeld oder eine Prämie zum Abschluss des Geschäftsjahres. Die Gratifikation ist kein fester Lohnbestandteil – sie ist grundsätzlich freiwillig. So kann die Gratifikation auch gestrichen oder gekürzt werden. Als Arbeitnehmer hat man keinen Anspruch auf eine Gratifikation. Es gibt allerdings Ausnahmen: wenn es eine Vereinbarung gibt oder der Arbeitgeber die Gratifikation regelmässig und vorbehaltlos (stillschweigend) auszahlt. Wenn diese Auszahlung dreimal in Folge stattgefunden hat, dann geht der Arbeitgeber die Verpflichtung ein, diese auch zukünftig auszurichten.

Eine Gratifikation kann einzelnen Mitarbeitenden oder ganzen Teams für eine gute Leistung oder Erfolg vergütet werden. Wenn eine Mehrheit der Mitarbeitenden eine Auszahlung erhalten, braucht es massgebende Gründe, weshalb die anderen Teammitglieder keine Gratifikation erhalten.

Der Bonus

Der Bonus wird nach objektiven Kriterien bemessen. In der Regel wird er nach einem Bonussystem oder ähnlicher Leistungsart ausgeschüttet, wenn der Mitarbeiter oder ein Team ein bestimmtes Ziel erreicht. Grundsätzlich ist der Bonus eine variable Vergütungsmethode. Der Bonus ist nicht gesetzlich geregelt. Das wiederum bedeutet, dass im Einzelfall entschieden werden, ob der Bonus eher eine Gratifikation (freiwillig) oder Lohn (unfreiwillig) ist. Zur Interpretation dient die jeweilige Formulierung im Arbeitsvertrag.

Höhe der Vergütung

13. Monatslohn

Die Höhe kann im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Ein typischer 13. Monatslohn entspricht der Höhe eines Monatslohnes. Für unvollständige Arbeitsjahre gibt es einen bestimmten Prozentsatz für den Anspruch. Wird das Arbeitsverhältnis jedoch während der Probezeit beendet, besteht kein Anspruch auf einen 13. Monatslohn.

Ist nichts im Arbeitsvertrag geregelt, bedeutet dies, dass ein definiertes Jahresgehalt durch 12 geteilt wird.

13. Monatslohn bei Stundenlohn

Auch hier gilt es, auf den Arbeitsvertrag zu achten. Ist der 13. Monatslohn vertraglich geregelt, muss dieser ausbezahlt werden. Das Gesetz sieht vor, dass Mitarbeitende im Stundenlohn jeden Monat den prozentualen 13. Monatslohn anteilmässig erhalten.

Beispiel:

  • Ein Mitarbeiter verdient einen Stundenlohn von CHF 30.00. Er hat im Monat September 20 Stunden gearbeitet. Der Bruttolohn beträgt CHF 600.00.
  • In Gesamtarbeitsverträgen kann es vorkommen, dass ein bestimmter Prozentsatz für die Berechnung der 13. Monatslohn definiert ist.
  • Bei der klassischen Berechnung mit 1/12 wird der 13. Monatslohn wie folgt berechnet: Wir wählen als Stundenlohn im Monat September wieder CHF 600.00: CHF 600.00/12 = CHF 50.00
  • Der Mitarbeiter erhält im Stundenlohn im September einen 13. Monatslohn in Höhe von CHF 50.00.

Bonus

Der Mechanismus, wie sich der Bonus zusammensetzt, muss im Arbeitsvertrag definiert sein. Ist dies nicht der Fall, verpflichtet sich der Arbeitgeber zu keinerlei Bonuszahlungen.

Auszahlungszeitpunkt

13. Monatslohn

Der Auszahlungszeitpunkt kann im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Die gängigsten Auszahlungszeitpunkte sind November oder Dezember. Es gibt aber auch Unternehmen welche 50% des 13. Monatslohns zur Mitte des Jahres und die restlichen 50% zum Ende des Jahres ausbezahlen. Eine weite Möglichkeit ist es, jeden Monat den gleichen Anteil des 13. Monatslohns auszubezahlen.

Gratifikation

Solange die Gratifikation freiwillig ist, kann der Arbeitgeber selbst entscheiden, ob und wann ein Betrag ausbezahlt werden soll. Sobald etwas im Arbeitsvertrag geregelt ist, gilt die entsprechende Klausel. Oft wird eine Gratifikation erst nach dem Abschluss des Geschäftsjahres bezahlt, also z.B. im März des Folgejahres.

Bonus

Der Auszahlungszeitpunkt muss im Arbeitsvertrag definiert werden.

Behandlung bei Start und Austritt

13. Monatslohn

Für unvollständige Arbeitsjahre gibt es einen anteilsmässigen Anspruch am 13. Monatslohn. Wird das Arbeitsverhältnis jedoch während der Probezeit beendet, gibt es deshalb keinen Anspruch.

Auch hier ein Beispiel:
Ein Arbeitnehmer tritt per 01.07.2021 im Unternehmen ein. Die eingestellte Person hat einen Monatslohn von CHF 7’00.00, Somit ergibt das einen Jahreslohn für 2021 von CHF 42’000.00. Diesen Jahreslohn rechnen wir wiederum durch 12, wodurch wir den anteiligen 13. Monatslohn erhalten. CHF 42’000.00 / 12 = CHF 3’500.00. Die neu eingestellte Person erhält einen 13. Monatslohn in Höhe von CHF 3’500.00.

Gratifikation

Wenn zu der Gratifikation nichts vereinbart wurde, sei dies schriftlich, mündlich oder stillschweigend, dann hat man als Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Gratifikation beim Austritt des Unternehmens. Wenn diese jedoch vereinbart wurde, haben Sie Anspruch auf die Gratifikation, der Arbeitgeber kann diese allerdings um einen Drittel kürzen.

Bonus

Hier ist es wichtig, ob der Bonus jeweils Lohnbestandteil ist oder er als Sondervergütung anzusehen ist. Somit heisst das der Bonus ist Lohnbestandteil, so besteht in der Regel auch ein Anspruch darauf bei Kündigung. Lohnbestandteile sind bei einem Austritt immer zu zahlen. Gilt der Bonus als Sondervergütung kommt es jeweils auf die Umstände des Einzelfalls an. Hierbei sollten im Arbeitsvertrag ausdrückliche Regelungen zum Bonus und dessen Bestandteilen festgehalten werden, welchen den Fall bei einer Kündigung regeln.

Sozialversicherungen

13. Monatslohn

Der 13. Monatslohn verhält sich wie ein normaler Monatslohn und somit gelten die gleichen Abzüge. Folgende Abzüge werden dem 13. Monatslohn abgezogen: AHV, ALV, NBU, KTG.

Gratifikation

Die Gratifikation gehört zum massgebenden Lohn und darauf sind die Sozialversicherungs-Beiträge zu zahlen. Der massgebende Lohn besteht aus allen Bar- und Naturalbezügen, die Angestellte für ihre geleistete Arbeit erhalten.

Bonus

Auch beim Bonus zieht man die Sozialversicherungs-Beiträge ab.

13. Monatslohn, Gratifikation oder Bonus gestrichen?

Der 13. Monatslohn wird im Arbeitsvertrag festgelegt. Enthält der Arbeitsvertrag keine Regelung zum 13. Monatslohn und es wird während drei nachfolgenden Jahren dennoch ein 13. Monatslohn ausbezahlt, so ist dieser auch in Zukunft geschuldet. Selbes gilt in einem analogen Fall für die Gratifikation. Sollte ein 13. Monatslohn gestrichen werden, kann dies nur im gegenseitigen Einvernehmen geschehen.

Der Bonus ist im Normalfall immer vertraglich festgelegt.

Fazit

Der 13. Monatslohn unterscheidet sich von der Gratifikation und dem Bonus. Im Arbeitsvertrag muss klar geregelt werden, wann welcher Betrag für Sondervergütungen ausbezahlt wird. Ansonsten hat der Arbeitgeber einen Spielraum und kann solche Sondervergütungen anpassen oder auch ganz weglassen.

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