Betrügerische Rechnungen im Umlauf

Betrügerische Rechnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Derzeit scheinen die Rattenfänger besonders im KMU Sektor aktiv zu sein: Uns fällt auf, dass momentan bei vielen unserer Kunden solche Rechnungen gerade stapelweise in die Briefkästen flattern.

Wie erkenne ich betrügerische Rechnungen?

  • Die meisten dieser Rechnungen stammen von Registern für Marken, Patente, Designs oder Internet-Verzeichnissen.
  • Die Rechnungsbeträge liegen oft im Bereich zwischen CHF 500 und CHF 3’000.
  • Die Fakturen machen meist einen offiziellen Eindruck.
  • Bei einer Nicht-Bezahlung deuten sie einen Nachteil an.

Die WIPO führt eine Liste mit Ausstellern von betrügerischen Register-Rechnungen, welche Sie im Zweifelsfalle konsultieren können. Die Betrüger sind allerdings sehr schnell und passen ihre Designs und Inhalte rasch an, damit sie nicht wiedererkannt werden: Eine abschliessende Liste zu führen, ist leider nicht möglich.

Meistens sind die verkauften Dienstleistungen oder Produkte völlig überteuert oder der Rechnung steht kein Gegenwert gegenüber. Ein Eintrag auf einer beliebigen Webseite ist nahezu wertlos. Immer handelt es sich um Rechnungen für Leistungen, die Sie gar nie bestellt haben.

Die Rechnungssteller hoffen darauf, dass die Rechnung in der allgemeinen Beleg-Flut nicht genau kontrolliert werden und es so in den  Zahlungslauf schaffen.

Gefahr besonders gross bei Startups

Gerade bei Startups versuchen es die Betrüger häufig. Neu gegründete Unternehmen erhalten nach der Gründung korrekte Rechnungen vom Notar oder vom kantonalen Handelsregisteramt für die Eintragungsgebühren. Bei Unachtsamkeit können die frischgebackenen Unternehmer  schnell zum Betrugs-Opfer werden, wenn sie ihre Rechnungen nicht ganz genau prüfen.

Betrügerische Rechnungen gehören in den Papierkorb

Immer wieder kommt es vor, dass unsere Kunden Betrügerische Rechnungen bezahlen wollen: Wenn uns unsere Kunden solche Rechnungen für die Beleg-Verarbeitung und Zahlungsaufbereitung durchscannen und ein aufmerksamer Online-Buchhalter dies erkennt, machen wir unsere Kunden darauf aufmerksam.

Sie sind nicht dazu verpflichtet, eine Rechnung für eine Leistung zu bezahlen, der kein Vertrag zu Grunde liegt. Wir raten diese Rechnungen dort hin zu werfen, wo sie hingehören: in den Papierkorb.

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