Wussten Sie, dass seit dem 01. Juli schweizweit eine Stellenmeldepflicht für gewisse offene Arbeitsstellen existiert?
Vermutlich hat das Schweizerische Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) Ihnen diesbezüglich bereits Anfangs diesen Jahres Post zugestellt und Sie darüber informiert.
Das ist nun schon eine Weile her, und war wohl auch kaum das Einzige an Post was auf Ihrem Tisch gelandet ist. Darum habe ich das Thema nochmals zusammengefasst.
Ursprung
Da wir die Löhne für unsere Kunden abrechnen, haben wir eine gewisse Nähe zum Thema Human Ressources und damit verbundene Themen. Nun aber zum Inhalt: Der Bund hat die Stellenmeldepflicht aufgrund der angenommenen Initiative «Gegen Masseneinwanderung» aus dem Jahr 2014 erlassen. Dabei müssen Stellen gemeldet werden, auf welche Berufe mit einer schweizweit hohen Arbeitslosigkeit passen. Alle Berufe, die schweizweit über mehr als 8% Arbeitslosigkeit aufweisen, fallen in diese Kategorie.
Die Stellenmeldepflicht ist seit dem 01. Juli 2018 in Kraft. Für Sie als Arbeitgeber heisst dies, dass Sie offene Stellen mit genanntem Kriterium vorab dem Regionalen Arbeitsvermittlungsamt (RAV) melden müssen.
Vorgehen
Ihre offene Stelle darf die ersten fünf Tage der Ausschreibung nur dem RAV vorliegen. Sie dürfen in dieser Zeit nicht anderweitig nach potentiellen Arbeitnehmern suchen. Dadurch sollen beim RAV gemeldete arbeitslose Personen einen Informationsvorsprung von ein paar Tagen haben, um sich bei Ihnen zu melden und zu bewerben. In dieser Zeit hat das RAV die Möglichkeit, Ihnen Vorschläge von passenden Personen zu senden oder aber gemeldete Personen melden sich direkt.
Nach fünf Tagen können Sie die Stelle dann auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich machen.
Meldepflichtige Berufe
Welche Berufe weisen denn mehr als 8% Arbeitslosigkeit auf? Das Erkennen dieser Berufsgattungen war wohl zu Beginn der Meldepflicht tatsächlich eher aufwendig. Doch hat man beim SECO reagiert und mit dem eingeführten Check-Up Tool können Sie nun einfach und schnell ausfindig machen ob die aktuell vakante Stelle in Ihrem Unternehmen von der Meldepflicht betroffen ist oder nicht.
Nicht-einhalten der Pflicht
Ich schreibe diesen Beitrag auch zur Erinnerung, um Sie davor zu bewahren eine mögliche Busse zu bezahlen, weil Sie nicht an die neuen Meldepflicht gedacht haben. Das Staatssekretariat behält sich nämlich vor, Unternehmen bei fahrlässiger Missachtung dieser neuen Regelung ganz ordentlich zu büssen. Bis zu 20’000 CHF soll das dann kosten. Bei vorsätzlicher Missachtung wird’s sogar noch teurer.
Abschliessend
Das «daran denken» dieser neuen Pflicht wird wohl die grösste Herausforderung darstellen. Weniger der eigentliche Ablauf danach. Wobei durch die Regelung natürlich auch ein zusätzlicher, administrativer Aufwand für Sie entsteht. Falls Sie bereits Erfahrung mit der Stellenmeldepflicht gemacht haben freue ich mich auf einen Kommentar diesbezüglich von Ihnen.
Abschliessend habe ich Ihnen noch relevante Links für Sie auf der Webseite von arbeit.swiss heraus gesucht:
- Informations-Sammlung bezüglich der Stellenmeldepflicht (auch Registration)
- Erklärvideo zur Stellenmeldepflicht – für alle die lieber schauen wie lesen
- Check-up Tool zur Überprüfung der betroffenen Berufsarten
In dem Sinne; happy recruiting!