Buchhalterische Behandlung von Spesen

Eine ordentlich geführte Buchhaltung (welche auch den Anforderungen der Steuerbehörden entspricht) verlangt, dass jede Ausgabe und jede Einnahme mit einem Beleg dokumentiert werden kann. Dabei ist zu beachten, dass stets die Original-Belge in der Buchhaltung verbucht werden. Im Zusammenhang mit Spesen heisst dies:

  • Die Original-Quittungen (Kassenquittung, Einkaufsbestätigung bei einem Einkauf über Internet, …) müssen aufbewahrt und über die Spesenabrechnung geltend gemacht werden. Die Vorschriften aus der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) wie auch aus der Verordnung über elektronische Daten und Informationen (ElDI-V)müssen beachtet werden.
  • Auf einem Kreditkartenauszug aufgeführte Ausgaben können in der Regel nicht direkt in die Buchhaltung gebucht werden, da diverse Angaben für eine korrekte Verbuchung fehlen (MWST Satz, Gegenstand / Leistung, …).

Einreichung von Spesen

Die Einreichung von Spesen kann bei Run my Accounts über folgende Wege erfolgen:

  • Verwenden unserer Spesen-App.
  • Erfassen aller Spesenbelege auf einem Excel Spesenformular, das von Run my Accounts zur Verfügung gestellt wird (Anleitung).

Ausfüllen des Spesenformulars

Eine Anleitung zum Ausfüllen unseres Spesenformulars finden Sie hier: Anleitung zum Ausfüllen des Spesenformulars.

Spesen-Verbuchungsmethode

In der Regel verbucht Run my Accounts sämtliche Spesen über Kontokorrent-Konten. Die Details zu dieser Methode sind hier beschrieben. Die Details dazu werden mit Ihnen anlässlich des Kick-off Meetings besprochen und festgelegt.

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