Was sind die Unterschiede der ordentlichen und der eingeschränkten Revision in der Schweiz?
Das Obligationenrecht regelt die Revisionspflicht der Unternehmen in der Schweiz. Das Obligationenrecht unterscheidet zwischen der ordentlichen und der eingeschränkten Revision. Obwohl beide Revisionsarten das Ziel verfolgen, die Zuverlässigkeit der Finanzinformationen zu gewährleisten, gibt es wesentliche Unterschiede in ihrem Umfang und ihrer Durchführung. In diesem Blog werden wir die Unterschiede der Revisionsarten in der Schweiz beleuchten.
Anwendbarkeit
Eingeschränkte Revision:
Unternehmen, die mehr als durchschnittlich 10 Vollzeitstellen in einem Geschäftsjahr beschäftigt haben, sind zu einer eingeschränkten Revision verpflichtet. Beschäftigt ein Unternehmen weniger als 10 Vollzeitangestellte und sind sämtliche Aktionäre bzw. Gesellschafter einverstanden, kann ein Unternehmen auf die eingeschränkte Revision verzichten (Opting-out).
Ordentliche Revision:
Die ordentliche Revision ist obligatorisch für Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllen:
- Bilanzsumme über CHF 20 Millionen
- Umsatzerlöse über CHF 40 Millionen
- Vollzeitstellen mehr als 250 durchschnittlich während des Geschäftsjahres
Prüfungsumfang
Ordentliche Revision:
Die ordentliche Revision hat einen breiten und tiefgehenden Prüfungsumfang, bei dem ein umfassendes Verständnis der Geschäftstätigkeit, der internen Kontrollen und der Risikofaktoren erforderlich ist. So umfasst die Revision zusätzlich:
- Prüfung der Existenz des internen Kontrollsystems
- Prüfung des Risikos von deliktischen Handlungen und anderen Gesetzesverstössen
- Einholung von Drittbestätigungen bei Banken, Gläubigern und Schuldnern
- Beobachtung der Inventur
- Detaillierte Stichprobenprüfungen
Eingeschränkte Revision:
Diese Prüfung ist weniger umfangreich und konzentriert sich hauptsächlich darauf, ob wesentliche Fehler in der Jahresrechnung erkennbar sind. Die Prüfungshandlungen beinhalten insbesondere analytische Prüfungshandlungen und Befragungen, sowie vereinzelte Stichprobenprüfungen. Es gibt keine tiefe Überprüfung der internen Kontrollen oder detaillierte Stichprobentests.
Berichterstattung
Ordentliche Revision:
Der Revisorexperte gibt im zusammenfassenden Bericht an die Generalversammlung ein Testat darüber ab, dass die Jahresrechnung dem Gesetz und Statuten entspricht. Zudem erstellt die Revisionsstelle für den Verwaltungsrat einen umfassenden Bericht zur Prüfung.
Eingeschränkte Revision:
Der Revisor bestätigt lediglich, dass bei der Durchführung der Revision keine wesentlichen Unstimmigkeiten festgestellt wurden.
Anforderungen an den Revisor
Ordentliche Revision:
Zur Durchführung einer ordentlichen Revision benötigt der Revisor eine Zulassung als Revisionsexperte.
Eingeschränkte Revision:
Bei der eingeschränkten Revision genügt eine Zulassung als zugelassener Revisor, um eingeschränkte Revisionen durchführen zu können. Ausserdem besteht ein Unterschied zur ordentlichen Revision bezüglich der Unabhängigkeit. Bei der eingeschränkten Revision ist ein Mitwirken in der Buchführung zulässig, sofern nicht das Risiko der Überprüfung eigener Arbeiten besteht. Es müssen entsprechend organisatorische und personelle Massnahmen ergriffen werden, um die Prüfung sicherzustellen.
Fazit
Während sowohl die ordentliche als auch die eingeschränkte Revision darauf abzielen, die Zuverlässigkeit und Integrität der Finanzberichterstattung sicherzustellen, unterscheiden sie sich deutlich in ihrem Prüfungsumfang und ihrer Intensität. Es ist wichtig für Unternehmen, die Unterschiede und Anforderungen jeder Revisionsart zu kennen, um die richtige Wahl zu treffen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Die Revision erhöht für Ihre Firma die Sicherheit und schafft Vertrauen für Investoren, Darlehensgeber und Mitarbeiter.
Autor: Reto Müller, Accosense AG
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