Da Run my Accounts zusammen mit einem Partner Gründungen von Aktiengesellschaften und GmbHs durchführt, sind wir auch immer wieder mit der Frage von Kunden konfrontiert, wie bei einer GmbH ein neuer Geschäftsführer gewählt werden kann. Dazu muss gemäss OR 804 II Ziff. 2 eine Gesellschafterversammlung durchgeführt werden, die den neuen Geschäftsführer bestellt. Sofern die GmbH mehrere Geschäftsführer hat, muss die Gesellschafterversammlung den Vorsitz regeln (OR 809 III). Der neue Geschäftsführer gibt eine schriftliche Wahlannahmeerklärung ab. Das Protokoll der Gesellschafterversammlung muss darauf zusammen mit der Wahlannahmeerklärung und einer Handelsregisteranmeldung, auf der die Unterschrift des neuen Geschäftsleiters notariell beglaubigt wurde (falls noch nicht geschehen) ans Handelsregisteramt eingereicht werden.
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