Anpassungen in der Lohnbuchhaltung 2014

Die Anpassungen in der Lohnbuchhaltung  2014 halten sich in Grenzen: es gibt nur eine Änderung, welche ausschliesslich die Spitzenverdiener betrifft.

Zur Sanierung der Arbeitslosenkasse werden per 1. Januar 2014 auch Einkommen über CHF 315’000 im Jahr mit einem Solidaritätsprozent besteuert. Bis anhin galt dieser sog. ALV2 Beitrag nur bei Einkommen zwischen CHF 126’000 und 315’000. Am Versicherungsprinzip hingegen wird nichts geändert: Nur Löhne bis CHF 126’000 bleiben versichert. Wer mehr verdient und arbeitslos wird, erhält Arbeitslosen-Taggelder auf einen Lohn bis maximal 126’000 Franken.

Falls Sie Saläre mit über CHF 315’000 pro Jahr in der Lohnbuchhaltung haben, dann ist diese Änderung für Sie relevant und Sie sollten eine Anpassung vornehmen. Beim Einsatz unseres Gratis-Lohnbuchhaltungs-Excel können Sie zum Nachvollzug dieser Änderung im Tab Ansätze einfach den Schwellwert der ALV2 erhöhen, z.B. auf CHF 10 Mio.:

Anpassungen in der Lohnbuchhaltung 2014

Falls Sie sich ganz sicher sein wollen, können Sie auch unsere aktuelle Version der Gratis-Lohnbuchhaltung downloaden.

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