Wie ist das mit dem Namen? – Anpassung im Firmenrecht

Anpassung Firmenrecht Namen

Normalerweise möchte kein Unternehmen einfach so seinen Namen wechseln, es gab aber bisher Situationen, in denen dies nötig wurde.
Da Firmennamen juristische Schilder sind, aber auch als Marke wahrgenommen werden, müssen Sie unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden. Die Anpassung des Firmenrechts erreicht in dieser Hinsicht eine erhebliche Verbesserung.

Wie lautete das Firmenrecht vor 100 Jahren?

Bei Einzel-, Kollektiv-, und Kommanditgesellschaften musste bei einem Besitzerwechsel oft auch eine Namensänderung beantragt werden. Zum Beispiel, verkauft Herr Müller, der Gesellschafter war, seinen Anteil bei der Kollektivgesellschaft Müller & Muster, musste das Unternehmen seinen Namen ändern. Wird die Schreinerei Von Tobel von Herrn Mühlemann aufgekauft, muss Von Tobel aus dem Firmennamen verschwinden. Diese Regel wurde vor ca. 100 Jahren formuliert und diente dem Schutz der Geldgeber oder Partner. Im Firmennamen sollte ersichtlich sein, wer für das Unternehmen und dessen Tätigkeit haftet.

Was ist neu im Firmenrecht?

Durch das Internet sind die Haftungsverhältnisse heute viel leichter zu finden als noch vor 100 Jahren. Durch die Änderung des OR können Firmennamen nun auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden. Mit dieser Anpassung hat der Firmenname nun auch bei Veränderungen wie neuen Gesellschaftern immer noch eine gewisse Kontinuität. Man möchte so die Werte eines Firmennamens erhalten. Jedes Unternehmen baut sich mit seinem Firmennamen gleichzeitig auch eine Marke in seinem Bereich auf. Leistet das Unternehmen eine sehr gute Arbeit kann es so nun langfristiger vom guten Ruf profitieren, da die Verbindung zum Namen bestehen bleibt.

Eine weitere Anpassung ist der zwingende Zusatz der Rechtsform im Firmennamen. Diese kann ausgeschrieben oder in der vom Bund vorgegebenen Abkürzung angegeben sein. Dies vereinfacht die Situation erheblich, da die Namensgebung nun für jede Gesellschaftsform gleich ist. Die Anwendung dieser Regel wird in der ganzen Schweiz angewendet, da heute viele Unternehmen nicht mehr nur in Ihrer Sitzgemeinde aktiv sind.  Die einzige Ausnahme dieser Regel ist das Einzelunternehmen. Der Firmenname beim Einzelunternehmen besteht weiterhin aus einem frei zu bildenden Kern und einer ergänzenden Angabe der Rechtsform.

Die Anpassung erleichtert insbesondere die Unternehmensnachfolge und schafft gleiche Vorschriften für alle Gesellschaftsformen in der gesamten Schweiz.

Das revidierte Firmenrecht ist seit dem 1. Juli 2016 in Kraft.

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