Änderungen 2021: das müssen KMU beachten.

Änderungen 2021: das müssen KMU beachten.

Die gesetzlichen Änderungen 2021 für KMU betreffen die unterschiedlichsten Bereiche: Arbeitsrechts, Gesellschaftsrecht und Steuern. Per 1. Januar 2021 sind zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen in Kraft getreten, die für KMU relevant sind. In diesem Artikel wollen wir die wichtigsten Änderungen 2021 aufführen.

Änderungen 2021 im Arbeitsrecht

Vaterschaftsurlaub

2021 wird der Vaterschaftsurlaub eingeführt. Väter können innerhalb von sechs Monaten ab Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub beziehen. Der Bezug kann wochen- oder tagesweise erfolgen. Nach einem halben Jahr verfällt der Anspruch. Hat der Vater bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber den Vaterschaftsurlaub noch nicht vollständig bezogen, verlängert sich die Kündigungsfrist um die noch nicht bezogenen Urlaubstage.

Mit Einführung des Vaterschaftsurlaubs steigt der Beitrag der Erwerbsersatzordnung (EO) ab 1. Januar 2021 von 0,45 auf 0,50 Lohnprozent. Die Lohnbeiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Sie müssen diese Werte in Ihrer Lohnsoftware anpassen. Das EO-Taggeld beträgt analog der Mutterschaftsentschädigung 80% des versicherten Verdienstes, maximal CHF 198.- pro Tag.

Betreuungsurlaub

Mit dem neuen OR Artikel 329h haben Arbeitnehmer das Recht, einen maximal dreitätigen bezahlten Urlaub (maximal 10 Tage pro Jahr) zu beziehen, wenn sie ein Familienmitglied oder den Lebenspartner mit gesundheitlicher Beeinträchtigung betreuen.

Zusätzlich haben ab dem 1. Juli 2021 Eltern eines schwer kranken oder verunfallten Kindes (innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten) Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub, der über die EO entschädigt wird. Der zeitliche Kündigungsschutz im Arbeitsrecht wird auf die Dauer des Anspruchs auf Betreuungsurlaub, höchstens aber für sechs Monate ab Beginn der Rahmenfrist ausgedehnt.

Anpassung der Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen

Mit einer Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz wurden die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen präzisiert. Bei Auslandeinsätzen gilt die Reisezeit in der Schweiz (resp. die Differenz zum normalen Arbeitsweg) als Arbeitszeit. Erfolgt die Reise ganz oder teilweise in der Nacht oder am Sonntag, ist dafür keine Bewilligung erforderlich. Die Ruhezeit von 11 Stunden ist unmittelbar nach der Rückreise in die Schweiz zu gewähren. Zudem wird unter anderem neu definiert, dass die Arbeitswoche am Montag um 0 Uhr beginnt und am Sonntag um 24 Uhr endet.

Quellensteuerreform

Mit der Reform der Quellensteuer wird unter anderem die Definition des quellensteuerpflichtigen Einkommens vereinheitlicht, der Tarifcode reformiert und die Satzbestimmung für unregelmässige Arbeitszeiten angepasst. Wir haben darüber ausführlich in unserem Blog Quellensteuern ab 2021: Das müssen Sie im KMU beachten berichtet.

Lohngleichheitsanalysen

Für kleinere KMU noch irrelevant: Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber mit 100 oder mehr Arbeitnehmern (keine Vollzeitäquivalente!) zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse. Diese muss spätestens bis am 30. Juni 2021 durchgeführt und bis spätestens am 30. Juni 2022 durch eine externe Stelle geprüft werden.

Änderungen 2021 im Unternehmensrecht

Inhaberaktien werden abgeschafft

Das Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke erlaubt Inhaberaktien nur noch für börsenkotierte Gesellschaften oder wenn die Inhaberpapiere als Bucheffekten ausgestaltet sind. Bereits am 30. April 2021 läuft die Frist zur Umwandlung von Inhaber- in Namenaktien aus. Gesellschaften mit unzulässigen Inhaberaktien haben noch bis zu diesem Datum Zeit, diese in Namenaktien umzuwandeln und die Statuten entsprechend anzupassen. Am 1. Mai 2021 werden unzulässige Inhaberaktien von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt. Wir haben in unserem Blog Inhaberaktien werden abgeschafft ausführlich darüber berichtet.

Änderungen 2021 Modernisierung des Handelsregisters

Folgende Vorschriften über das Handelsregister treten per 1. Januar 2021 in Kraft:

  • Für Gebühren des Handelsregisters gilt uneingeschränkt das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip. Dies wird zu tieferen Kosten für Handelsregistereinträge führen: die Unternehmen werden um rund 14 Millionen Franken pro Jahr entlastet.
  • Ab 2021 wird im Handelsregister systematisch die AHV-Versichertennummer für die Identifizierung natürlicher Personen verwendet.
  • Die bei einer Unternehmensgründung erforderliche «Stampa-Erklärung» wird als separater Beleg abgeschafft.
  • Die Abtretung von Stammanteilen einer GmbH zwischen Gesellschaftern wird teilweise von Formvorschriften befreit.
  • Bevollmächtigte Personen (Treuhänder, Anwälte und Notare) können eine Anmeldung für eine Rechtseinheit einreichen.

Provisorische Nachlassstundung

Der Bundesrat hat die vorübergehenden Massnahmen zur Verhinderung von durch die Corona-Krise ausgelösten Konkursen per 19. Oktober 2020 beendet. Im Gegenzug hat er die Verlängerung der provisorischen Nachlassstundung gemäss SchKG 293a auf neu maximal acht Monate vorzeitig in Kraft gesetzt. Die provisorische Nachlassstundung kann auf Antrag des Sachwalters (oder des Schuldners) in begründeten Fällen neu um maximal vier auf insgesamt höchstens acht Monate Gesamtdauer verlängert werden. Die provisorische Nachlassstundung ist ohne Publikation möglich, wenn der operative Betrieb weitergeführt wird. Mit dieser «stillen Stundung» wird das Ansehen und die Vertrauenswürdigkeit des Unternehmens geschützt. Das sind wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Sanierung.

Steuer-Abrechnung

Einführung MWST-Abrechnung easy

Die ESTV bietet mit der Anwendung «MWST-Abrechnung easy» eine neue Möglichkeit, die MWST abzurechnen. Sie ersetzt die bisherige Mehrwertsteuerabrechnung auf Papier und ergänzt die bestehende online Abrechnung auf dem Portal ESTV SuisseTax. Die digitale Abrechnung lässt sich damit einfach und ohne Account einreichen. Steuerpflichtigen Personen können ihre Abrechnungen für das 4. Quartal 2020 bzw. 2. Semester 2020 ab 1. Januar 2021 online ausfüllen. Die Identifizierung erfolgt über einen Abrechnungs-Code, welchen die steuerpflichtige Person für die erste Abrechnung per Post von der ESTV zugestellt erhält.

Mehr Details erfahren Sie im Video der ESTV:

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