Buchhaltungsfristen die Sie kennen müssen

Wer keine Verzugszinsen bezahlen möchte kommt nicht drum herum seine Dokumente fristgerecht einzureichen. Aber wie war das jetzt nochmals genau mit diesen Buchhaltungsfristen?

Wir haben diese für Sie die Fristen zusammengefasst:

WasAbrechnungFrist zur Einreichung ab Ende
Buchungsperiode an die Steuerbehörde
MWST-effektive Methodepro Quartal (31.03, 30.06, 30.09, 31.12)60 Tage
MWST-Saldo Methodepro Semester (30.06, 31.12)60 Tage
Jahresabschluss inkl. General-VersammlungEnde Geschäftsjahr6 Monate
7 Monate (Kantonsabhängig)Ende Geschäftsjahri.d.R. bis 31.03 (Kantonsabhängig)
JahresabstimmungEnde Geschäftsjahr oder Ende Kalenderjahr180 Tage
LohndeklarationEnde JahrBis 30.01
QuellensteuerabrechnungMonatlich30 Tage
LohnausweiseEnde JahrEnde März für private Steuererklärung

Sollten Sie die oben angegebenen Fristen verpassen, wird ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszins verrechnet. Die Abgabefrist können sie zwar verlängern, dies hat jedoch keinen Einfluss auf den Verzugszins. Der Verzugszins von 4% ist immer geschuldet und zwar erfolgt dieser als Gleichstellung zu steuerpflichtigen Unternehmen welche ihre Fristen jeweils einhalten.

Allerdings gibt es auch hier eine Ausnahme: als Massnahme aufgrund Covid-19 ist für die Zeit vom 20.03.2020 bis zum 31.12.2020 auf verspätete Zahlungen der Mehrwertsteuer, der besonderen Verbrauchssteuern, Lenkungsabgaben und Zollabgaben kein Verzugszins geschuldet.

Mit diesen Buchhaltungsfristen kommen Sie um allfällige Verzugszinsen.

Noch einfacher geht es mit Run my Accounts, dabei denken wir an Ihre Buchhaltung, führen diese korrekt für jegliche Buchhaltungsfrist oder Revision. Jetzt ein unverbindliches Online-Meeting vereinbaren.

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