Durchführung der Generalversammlung einer AG

Die ordentliche Generalversammlung muss innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres stattfinden. Ihre Einberufung erfolgt mindestens 20 Tage vor der GV (OR 701 I).

Folgende Dokumente müssen vorliegen, damit die Generalversammlung durchgeführt werden kann:

  • Jahresrechnung bestehend aus Erfolgsrechnung, Bilanz und Anhang
  • Protokoll der Generalversammlung des Vorjahres
  • Jahresbericht des Verwaltungsrates
  • Falls kein Opting-Out stattgefunden hat: Schriftlicher Revisionsbericht
  • Bei Neuwahlen von Verwaltungsräten oder der Revisionsstelle: Wahlannahme-Erklärung (Muster VR Wahlannahme des Handelsregisters Kanton Zürich)

Für die ordnungsgemässe Durchführung der vorbereitenden Verwaltungsratssitzung und  der Generalversammlung können Sie sich an unser Muster-Protokolle halten, die wir Ihnen in unserer Buchhaltungs-Hilfe zusammengestellt haben:

 

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