Die ordentliche Generalversammlung muss innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres stattfinden. Ihre Einberufung erfolgt mindestens 20 Tage vor der GV (OR 701 I).
Folgende Dokumente müssen vorliegen, damit die Generalversammlung durchgeführt werden kann:
- Jahresrechnung bestehend aus Erfolgsrechnung, Bilanz und Anhang
- Protokoll der Generalversammlung des Vorjahres
- Jahresbericht des Verwaltungsrates
- Falls kein Opting-Out stattgefunden hat: Schriftlicher Revisionsbericht
- Bei Neuwahlen von Verwaltungsräten oder der Revisionsstelle: Wahlannahme-Erklärung (Muster VR Wahlannahme des Handelsregisters Kanton Zürich)
Für die ordnungsgemässe Durchführung der vorbereitenden Verwaltungsratssitzung und der Generalversammlung können Sie sich an unser Muster-Protokolle halten, die wir Ihnen in unserer Buchhaltungs-Hilfe zusammengestellt haben:
- Muster VR-Protokoll, Jahresbericht und GV-Protokoll für eine AG ohne Revisionsstelle
- Muster VR-Protokoll, Jahresbericht und GV-Protokoll für eine AG mit Revisionsstelle