Durchführung der Gesellschafterversammlung einer GmbH

Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet alljährlich innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres statt. Ihre Einberufung erfolgt mindestens 20 Tage vor der Gesellschafterversammlung (OR 805).

Folgende Dokumente müssen vorliegen, damit die Gesellschafterversammlung durchgeführt werden kann:

Für die ordnungsgemässe Durchführung der vorbereitenden Sitzung der Geschäftsführung wie auch für ordentliche Gesellschafterversammlung können Sie sich an unsere Muster-Protokolle halten, die wir Ihnen in unserer Buchhaltungs-Hilfe zusammengestellt haben:

2 Kommentare zu «Durchführung der Gesellschafterversammlung einer GmbH»

  1. Hallo
    Frage: Gem. Art. 805 OR ist die Gesellschafterversammlung einer GmbH innert 6 Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres abzuhalten und ist spätestens 20 Tage vor dem Versammlungstag einzuberufen. Berechnet sich diese Einladungsfrist nach Kalendertagen oder nach Arbeitstagen?

    Besten Dank für Ihren Bescheid und freundliche Grüsse

    Peter Novosad

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