Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet alljährlich innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres statt. Ihre Einberufung erfolgt mindestens 20 Tage vor der Gesellschafterversammlung (OR 805).
Folgende Dokumente müssen vorliegen, damit die Gesellschafterversammlung durchgeführt werden kann:
- Jahresrechnung bestehend aus Erfolgsrechnung, Bilanz und Anhang
- Protokoll Sitzung der Geschäftsführung
- Jahresbericht der Geschäftsführung
- Falls kein Opting-Out stattgefunden hat: Schriftlicher Revisionsbericht
- Bei Neuwahlen von Geschäftsführern oder der Revisionsstelle: Wahlannahme-Erklärung (Muster des Handelsregisters Kanton Zürich für Wahlannahme Mitglied der Geschäftsführung)
Für die ordnungsgemässe Durchführung der vorbereitenden Sitzung der Geschäftsführung wie auch für ordentliche Gesellschafterversammlung können Sie sich an unsere Muster-Protokolle halten, die wir Ihnen in unserer Buchhaltungs-Hilfe zusammengestellt haben:
Hallo
Frage: Gem. Art. 805 OR ist die Gesellschafterversammlung einer GmbH innert 6 Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres abzuhalten und ist spätestens 20 Tage vor dem Versammlungstag einzuberufen. Berechnet sich diese Einladungsfrist nach Kalendertagen oder nach Arbeitstagen?
Besten Dank für Ihren Bescheid und freundliche Grüsse
Peter Novosad
Sehr geehrter Herr Novosad
Ich meine, die Frist würde sich nach Kalendertagen berechnen.
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Brändle