Steuerliche Begünstigung von Start-up’s

Steuererleichterung Start-up's

Im vergangenen Monat hat der Ständerat entschieden, die steuerliche Situation von Start-up’s und dessen Mitarbeitern zu verbessern. Eine ähnliche Forderung hat der Nationalrat bereits im Juni 2017 verabschiedet. Somit hat der Bundesrat nun zwei Jahre Zeit um dem Auftrag der Motion des Parlaments nachzukommen und entsprechende Lösungen zu präsentieren.

Hintergrund des Vorstosses

Der Grund für den Vorstoss entstand daraus, dass Start-up’s und an Start-up’s beteiligte Mitarbeiter unter Umständen hohe Steuern zahlen, obwohl das eigene Unternehmen noch gar keinen Gewinn abwirft. Die aktuell gültige Regelung ist eher für börsenkotierte Grosskonzerne ausgelegt worden, fand Ständerat Ruedi Noser von der FDP an der Sitzung vom 24. September 2018.

Startups steuerlich begünstigen - Blogbeitrag
Fotobildrechte: KEYSTONE/Anthony Anex

Gerne kann ich Ihnen dies an einem Beispiel erklären: Für seine Kapitaleinlage erhält der Investor Aktien des Unternehmens. Bei der Festlegung des Preises der ausgegebenen Aktien muss das Start-up bewertet werden. Solche Bewertungen basieren zu Teilen auch darauf, was das Startup möglicherweise in Zukunft wert sein wird und welchen immateriellen Wert die verfolgte Idee des Unternehmens aufweist. Wenn ein Start-up mit einem Wert von 10 Millionen CHF bewertet wird, so wird der Investor in Bezug auf seinen Kapitaleinschuss in Relation zur Bewertung ein Aktienpaket erhalten. Letztlich müssen auch die Gründer eine Steuererklärung einreichen und deren Aktien werden dann zur Bewertung von 10 Millionen CHF bemessen. So muss ein Aktionär eines Start-ups oftmals mehr Steuer bezahlen als er überhaupt verdient. Aufgrund falscher Anreize hat dies in den vergangenen Jahren immer wieder zu Diskussionen geführt. In vereinzelten Fällen werden Start-ups gegenüber dem Staat manchmal zum Substanzwert besteuert.

Definition Start-up

Damit kommt schnell die Frage auf, was denn ein Start-up Unternehmen ist – denn im Grunde ist dies eine Ungleichbehandlung von Start-ups. Politiker zielen mit dem Start-up-Begriff nicht auf alle Jungfirmen in der Schweiz ab. Ein Gründerteam, welches in Zürich eine neue Bar eröffnet ist zum Beispiel in Bezug auf die Besteuerung nicht als Startup anzusehen. Ein Spin-Off der ETH, welches mit einer neuen Technologie-Anwendung ein grosses Potential in einem Markt erschliessen möchte, hingegen schon. Die Politik zielt in der Beurteilung wer ein «Start-up» ist, auf schnellwachsende, investionsgetriebene und mit sehr hohem Wachstumspotential versehende junge Unternehmen ab.

In Bezug auf die Besteuerung ist wie erwähnt zu sagen, dass einige der betroffenen Startups bereits heute mit der kantonalen Steuerbehörde einen Formelwert zur Bewertung des Unternehmens ausarbeiten können, um die oben beschriebene Situation zu entschärfen. Ständerat Ruedi Noser wendet aber ein, dass dies immer im Einzelfalle bewertet werde und somit die generell zu erwartende Rechtssicherheit für die Startups fehle.

Definition Startups_Blogbeitrag

Nicht alle Ständeräte sahen Gutes im geplanten Vorstoss. Einige sehen darin eine Sonderbehandlung der Start-ups gegenüber anderen schon länger bestehenden Unternehmen. Ständerätin Anita Fetz (SP/BS) meinte dazu, dass es keinen Grund gebe, Beteiligungen an Start-ups anders zu behandeln als dies heute der Fall ist. Mitarbeiteraktien seien ein Lohnbestandteil und somit als solche zu behandeln. Zudem sei das Steuerumfeld der Schweiz für Startups im internationalen Vergleich durchaus gut positioniert, weshalb hierzu aus Sicht von Frau Fetz kein Handlungsbedarf besteht.

 

Umsetzung noch unklar

Finanzminister Ueli Maurer sieht zudem in einer möglichen Andersbehandlung von Start-ups vor allem die Schwierigkeit der Umsetzung. Eine Andersbehandlung steht dem Grundsatz der Neutralität in der Besteuerung gegenüber und somit könnte die Rechtsgleichheit in Gefahr sein. Er anerkannte jedoch das Bedürfnis für einen steuerlich attraktiven Standort Schweiz für Startups.

Trotz den verschiedenen Bedenken hat der Ständerat an der Sitzung der Motion mit 27 zu 14 Stimmen zugestimmt. Damit hat der Bundesrat nun zwei Jahre Zeit, um den Auftrag der Motion zu erfüllen und eine Vorlage vor das Parlament zu bringen.

 

Ich freue mich auf Meinungen und Kommentare bezüglich dieser Thematik.

1 Kommentar zu «Steuerliche Begünstigung von Start-up’s»

  1. I. Ermantraut

    Hallo,
    gibts gesetlichen Artikel? Wo gesagt wird, dass man als Start-up gewisse Zeit kein Gewinn erzeugen muss?
    Danke für die Antwort.
    LG

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