Wie werden Verkehrsbussen korrekt verbucht?

Immer wieder werden wir von unseren Kunden mit Belegen, die aus Übertretungen im Strassenverkehr hervorgehen, konfrontiert: Verkehrsbussen. Die Frage ist jeweils, auf welches Aufwandskonto diese Bussen gebucht werden sollen. Die Antwort ist einfach: Verkehrsbussen dürfen nicht in den Aufwand gebucht werden, da sie nicht geschäftlich begründet werden können. Ordnungsbussen, die wegen Verletzung der Strassenverkehrsregeln entstehen, sollen ein Fehlverhalten sanktionieren und den Täter persönlich treffen. Es ist also nicht legal, Verkehrsbussen in den Aufwand zu buchen. Verkehrsbussen haben in der Buchhaltung nichts verloren! Wer Bussen als Geschäftsaufwand verbucht, begeht eine Falschbeurkundung (da nicht Geschäftsaufwand). Denn die Buchhaltung ist eine Urkunde, wie das Bundesgericht festgestellt hat!

Wenn wir von unseren Kunden eine Verkehrsbusse erhalten gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wir löschen den Beleg wieder und der Verursacher bezahlt den Betrag privat. Oder die Busse wird vom Firmenkonto bezahlt und dem Kontokorrent des Verursachers belastet. Beide Varianten halten sich an die gesetzlichen Vorgaben und sind vollkommen unbedenklich.

6 Kommentare zu «Wie werden Verkehrsbussen korrekt verbucht?»

  1. Heimz Ammann

    Wenn der Mitarbeiter, der das Geschäftsfahrzeug gefahren hat, die Busse selber zahlen muss,und die Busse nicht über die Geschäfts Buchhaltung verbucht und bezahlt werden darf , frage ich mich wer oder wie die Bussen, die unsere Grossbanken von der Amerikanischen Justiz auferlegt bekammen, bezahlt wurden.Etwa auch von den Mitarbeitern? Vom Betriebsgewinn vor oder nach Steuer?

  2. Ich verbuchte eine Parkbusse auch als Aufwand weil der Mitarbeiter seine Fracht (Server ohne Verpackung) im Regen liefern musste. (Polizei hatte natürlich kein Erbarmen) aber bessrer als ein teures Gerät dem Regen aussetzen.
    Bei grösseren Umzügen reservieren wir natürlich den Platz vorgängig.

  3. Sehr geehrter Herr Brändle

    Ich gehe einig mit Ihnen, sofern die Busse auf eine Person lautet. Lautet die Busse auf die Nr.eines Autos, dessen Halter der Kunde von RMA ist (z.B. Parkbusse), so erachte ich es als unbedenklich, die Busse als Aufwand zu verbuchen. Der Aufwand für die Busse ist durchaus geschäftlich begründet, wenn ein MA verbotenerweise in der Nähe des Geschäftes parkiert, aber so seine produktive Zeit für die Firma erhöht.

    1. Wir berichten in unserem Artikel über Verkehrsbussen. Diese werden anders gehandhabt als andere Bussen. Eine Verkehrsbusse richtet sich immer gegen den Fahrer und nicht gegen eine Firma.

    2. Otto Gerber

      Vekehrsbussen sind nicht arbeitsrechtl. Bussen und können demnach nicht als Geschäftsaufwand verbucht werden

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