Reduktion der MWST per 1. Januar 2018

Reduktion der MWST

Seit dem Abstimmungssonntag vom 24. September 2017 steht fest: erstmals gibt es in der Schweiz eine Reduktion der MWST Sätze. Dies weil die AHV Zusatzfinanzierung über die MWST nicht zustande gekommen ist. Neu gelten ab 1. Januar 2018 folgende Sätze:

  • Normalsatz: 7.7%
  • Beherbergung-Dienstleistungen: 3.7%
  • Reduzierter Satz: 2.5% (unverändert)

Die Gründe für die Reduktion der MWST

  1. Ende 2017 läuft die 2011 eingeführte Erhöhung der MWST-Sätze zwecks IV-Zusatzfinanzierung aus.
  2. In der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 wurde der Vorlage zur Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) zugestimmt.

Dies bewirkt die folgende Entwicklung der MWST per 1.1.2018:

  Normalsatz Sondersatz für Beherbergungsleistungen Reduzierter Satz
MWST Sätze bis 31.12.2017 8.0% 3.8% 2.5%
Wegfall IV-Zusatzfinanzierung per 31.12.2017 -0.4% -0.2% -0.1%
MWST-Erhöhung FABI per 1.1.2018 +0.1% +0.1% +0.1%
Neue MWST Sätze per 1.1.2018 7.7% 3.7% 2.5%

Weil in der Schweiz die MWST-Sätze in der Verfassung definiert sind, kann eine Änderung resp. Beibehaltung kurzfristig nicht mehr vorgenommen werden. Dazu bräuchte es eine Volksabstimmung, in der sowohl Volk als auch Stände zustimmen müssten.

MWST Reduktion wird teuer

Auf Schweizer Unternehmen kommt deshalb bis Ende Jahr ein kostspieliges Projekt zu: die Reduktion der MWST-Steuersätze ist enorm aufwändig für die Wirtschaft. Jedes Kassensystem, jede Buchhaltung, jeder Webshop, Formulare, Preislisten, Formulierungen in Verträgen und Offerten müssen an die neuen Sätze angepasst werden. Gegebenenfalls werden dafür auch Software-Updates notwendig. Dabei bleibt bis zum Inkrafttreten der Reduktion der MWST nur noch knapp 3 Monate. Höchste Zeit also, sich auf den 1. Januar 2018 vorzubereiten.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung schätzt die Kosten für die Umstellung auf den tieferen Satz auf 150 bis 200 Millionen Franken. Der Schweizerische Gewerbeverband geht gar von 300 Millionen aus.

Es sind aber nicht nur die Umstellungskosten, welche auf Unternehmen zukommen: Abos resp. generell über die Periode 2017 hinaus laufende Verträge sind besonders von der Reduktion des MWST Satzes betroffen. Wurde bereits eine Leistung für 2018 verrechnet, muss die zu viel erhobene MWST zurückbezahlt werden.

Es kommt wie bei jeder Änderung des MWST-Satzes nicht auf das Datum der Rechnung oder des Vertrages an. Der MWST Satz wird bestimmt durch die Periode, in welcher eine Leistung erbracht wird.

Ein Ausblick

Die Reduktion der MWST dürfte nur von kurzer Dauer sein. Bereits am Abstimmungs-Sonntag vom 24. September waren sich die Parteipräsidenten einig, dass die Mehrkosten der Altersvorsorge letztlich über die MWST finanziert werden muss. Anvisiert wird derzeit eine neue Volksabstimmung im Jahr 2019. Die Unternehmen sind also gut beraten, das Thema des MWST Satzes möglichst generisch umzusetzen. Weitere Anpassungen und damit weitere Umstellungs-Kosten scheinen unvermeidbar.

Run my Accounts Kunden können relaxen

Mindestens was die Buchhaltung betrifft, können Run my Accounts Kunden zurücklehnen: Run my Accounts übernimmt die Umstellungen im System, inkl. den notwendigen Software-Anpassungen. Über die Details der Umstellungs-Prozedur werden wir so bald wie möglich informieren.

Update 27.9.2017: Soeben wurden die neuen Saldosteuersätze publiziert.

Update 11. Oktober 2017: Kostenlose MWST-Umstellung für Run my Accounts Kunden!

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