Auswirkungen der «kleinen MWST Reform» für KMU

Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat am letzten Samstag (15.3.2014) auf Radio SRF angekündigt, mit einer «Kleinen MWST Reform» fairere Verhältnisse für Schweizerische Unternehmungen zu schaffen. Im Fokus stehen ausländische Unternehmen, welche in Grenzregionen ihre Dienstleistungen in der Schweiz anbieten. Auch diese Unternehmen sollen die MWST in der Schweiz bezahlen müssen und gegenüber inländischen Unternehmungen keinen Markt-Vorteil mehr erzielen, in dem sie 8% günstiger anbieten als die einheimischen MWST pflichtigen Unternehmen. Darüber hinaus sollen die ausländischen Anbieter ihre MWST Nummer beim Bund registrieren, damit das Eintreiben der Steuerschuld überhaupt erst ermöglicht werden kann.

Bisher sind Unternehmen, die weniger Umsatz als CHF 100’000 aus steuerbaren Leistungen pro Jahr erzielen, von der MWST befreit. Dies gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Unternehmen. Mit der kleinen MWST Revision soll neu der «Weltumsatz» als Bemessungsgrundlage dienen – also der Umsatz, welcher ein Unternehmen weltweit erzielt.

Auf den ersten Blick klingen die Argumente für die kleine MWST Revision durchaus plausibel und gerechtfertigt. Es müssen mehr Details zur Vorlage bekannt gegeben werden, bevor ein abschliessendes Urteil dazu getroffen werden kann. Dennoch – wir halten die diskutierten Änderungsvorschläge aus folgenden Gründen für problematisch:

  1. Sollte der «Weltumsatz» auch für schweizerische Unternehmen als Bemessungsgrundlage gelten, dann werden sehr viele der international ausgerichteten Schweizer KMU mit unnötigem administrativem Aufwand belastet. Denn auch sie werden mehrwertsteuerpflichtig. Unserer Erfahrung nach wäre ein erheblicher Teil der heute nicht MWST pflichtigen Unternehmen davon betroffen, insbesondere Beratungsunternehmen, welche vorwiegend Umsätze mit Dienstleistungen im Ausland erzielen. Obwohl diese Unternehmen im Endeffekt wohl sehr wenig MWST abliefern würden (weil der steuerpflichtige Umsatz unter CHF 100’000 liegt) würde Ihnen mehr Administration auferlegt.
  2. Die Einführung der Meldepflicht (Angabe der MWST Nummer) von ausländischen Unternehmen ist mit hohen Transaktionskosten auch auf Seiten des Bundes verbunden. Ob diese Angabe überhaupt umgesetzt werden kann ist fraglich.
  3. Die Unterstellung unter die MWST Pflicht hat nur dann eine faktische Auswirkung, wenn der ausländische Anbieter seine Leistung direkt einem Konsumenten verkauft. Nur dann wird der Leistungsempfänger einen Vorteil in der Höhe von 8% erzielen können. Sobald der ausländische Anbieter seine Leistungen einem Unternehmen verkauft spielt die Mehrwertsteuer keine Rolle mehr, weil diese vom Unternehmen als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.
  4. Auch kleine inländische Anbieter haben heute einen Vorteil auf dem Markt, so lange sie nicht CHF 100’000 Umsatz erzielen und damit einem Konsumenten eine Rechnung stellen.

Sicherlich könnte der Bund mit der «kleinen MWST Revision» einheimischen Anbietern in Grenzregionen gleich lange Spiesse verschaffen. Die Frage ist jedoch, wie hoch der Preis für alle inländischen MWST pflichtigen Unternehmen ausfällt. Diese werden mit zusätzlicher Administration belastet, welche gegenüber zusätzlichen Steuereinnahmen von CHF 40 Mio abzüglich Eintreibungskosten beim Bund vermutlich nicht zu rechtfertigen sind.

Mehr dazu auch im Interview mit Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf auf Radio SRF:

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3 Kommentare zu «Auswirkungen der «kleinen MWST Reform» für KMU»

  1. Fabian Kaufmann

    Der zusätzliche administrative Aufwand für Schweizer Unternehmen fällt doch nur an, sollte das Ausland die selbe Regelung anwenden.

    1. Sehr geehrter Herr Kaufmann

      Ich gehe davon aus, dass das Konzept des «Weltumsatzes» auch für Schweizer Unternehmen gelten wird – Ausländer könnte man nur schwer diskriminieren. Wenn das so ist, wird eine ganze Reihe von bisher nicht MWST pflichtigen Unternehmen pflichtig: Alle Unternehmen mit einem starken Auslandbezug, die bisher in der Schweiz weniger als CHF 100’000 Umsatz erzielt haben, dafür aber schwerpunktmässig im Ausland gearbeitet hatten. Meine Aussage bezieht sich auf solche Unternehmen: die MWST Abrechnung zu erstellen, ist mit administrativem Aufwand verbunden.

      Freundliche Grüsse
      Thomas Brändle

  2. Dieter Hofer

    Einmal mehr werden kleinen Firmen administrative Hürden auferlegt zu Gunsten von grossen Unternehmen, die von Politikern geschützt werden.

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