Verkehrsbussen als Geschäftsaufwand verbuchen? – So lautet eine häufig an uns gerichtete Frage. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen verschiedene Wege aufzeigen, wie Sie mit einer Verkehrsbusse in der Buchhaltung umgehen können. Natürlich sagen wir Ihnen auch, wie wir, als Online-Buchhalter Verkehrsbussen buchen.
Wer im Aussendienst tätig ist, kennt die stressigen Momente. Auch Ihnen wird es sicher schon passiert sein, dass Sie eine Busse erhalten haben. Sie sind zum Beispiel etwas spät und um es noch pünktlich zum Kundentermin zu schaffen, parkieren Sie im Halteverbot. Natürlich erhalten Sie dafür prompt die Quittung in Form einer Verkehrsbusse. Das ist sicher nicht schön, letztlich aber doch gerechtfertigt. Aber wie gehen Sie jetzt mit der Verkehrsbusse um?
Möglichkeiten, mit Verkehrsbussen umzugehen
- Die Verkehrsbusse wird zunächst vom Firmenkonto beglichen und später wird dann das Kontokorrent des Verursachers belastet.
- Einbuchung der Verkehrsbusse in die Buchhaltung, über das Konto: 6558 Steuerlich nicht abzugsfähiger Verwaltungsaufwand. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass der steuerlich nicht abzugsfähige Verwaltungsaufwand aufgerechnet werden muss. Hierbei wird sich dann jedoch die Handelsbilanz von der Steuerbilanz unterscheiden. Was einen höheren administrativen Aufwand nach sich zieht. Besser wäre es daher, wenn gar kein Aufwand, sondern direkt über das Kontokorrentkonto des Gebüssten gebucht werden würde.
- Der Verursacher, also ein Mitarbeiter oder Sie selbst, zahlt die Verkehrsbusse aus eigener Tasche. Diese Variante scheint auf den ersten Blick nicht schön zu sein, aber wir empfehlen diese.
- Eine dritte Person (zum Beispiel Ihr Kunde) übernimmt für Sie die Rückerstattung. In diesem Fall würde der Geschäftsvorfall keine Buchung im Unternehmen generieren.
Verkehrsbussen als Geschäftsaufwand verbuchen unser Fazit:
Wie sooft, heisst es auch hier: Viele Wege führen nach Rom! Gut wenn man Sie alle kennt oder einen starken Partner an der Seite hat, der über das entsprechende Fachwissen verfügt. Sollten Sie darüber nachdenken, Ihre Buchhaltung in die fachkundigen Hände eines Buchhalters oder Treuhänders zu geben, würden wir Ihnen ein erstes Beratungsgespräch bei einem unserer Spezialisten zu vereinbaren.
Unsere Beratungsgespräche sind immer gratis, unverbindlich und auf Wunsch online!