Zahlungsfristen der Banken zum Jahresende 2019

Auch in diesem Jahr gelten bei den verschiedenen Banken über die Festtage unterschiedliche „Annahmeschlusszeiten“ für Zahlungen. Dies sind die letzten möglichen Zeitpunkte, an denen eine Zahlung noch ausgeführt werden kann und zu einem bestimmten Zeitpunkt beim Empfänger ankommt. Es geht um die Zahlungsfristen zum Jahreswechsel 2019 – 2020.

Letzte Möglichkeit für Zahlungen im alten Jahr: BEKB

Zahlungen als Papierauftrag die per Postversand werden, müssen spätestens bis Montag, 23. Dezember 2019, 12.00 Uhr bei der BEKB eingehen. Zahlungsverkehr per E-Banking, über die BEKB App oder Direct Banking Zahlungen, welche noch im Jahr 2019 verarbeitet werden sollen, müssen bis spätestens Montag, 30. Dezember 2019, 12.00 Uhr, mit Ausführungsdatum 30. Dezember 2019 eingehen.

Letzte Möglichkeit für Zahlungen im alten Jahr: Postfinance

Die Angaben beziehen sich auf elektronische Aufträge (E-Finance), wobei die Erfassung und Freigabe der Zahlungen / Aufträge bereits abgeschlossen ist. Dabei entspricht der Fälligkeitstermin des Auftrags dem Folgetag nach Datum «Letzter Termin». Dieser wäre spätestens der 28. Dezember 2019, um 23.59 Uhr.

Letzte Möglichkeit für Zahlungen im alten Jahr: SGKB

Zahlungen, die noch im laufenden Jahr ausgeführt werden sollen, müssen bis am Abend des 27. Dezember 2019 bei der Bank eintreffen. Bei späteren Eingängen kann die Ausführung bis zum Jahresende nicht mehr garantiert werden. Zahlungen, welche bis 31.12.2019, 12:00 Uhr, im E-Banking erfasst werden, werden bei genügender Verfügbarkeit fristgerecht ausgeführt und sind auf den Kontoauszügen für das Jahr 2019 ersichtlich.

Letzte Möglichkeit für Zahlungen im alten Jahr: UBS

Schriftliche Zahlungsaufträge sowie Zahlungsaufträge mit UBS e-banking, UBS Mobile Banking oder UBS Multimat müssen bis Montag, 30. Dezember 2019, erteilt werden, damit diese noch im Jahr 2019 ausgeführt werden können.

Letzte Möglichkeit für Zahlungen im alten Jahr: Valiant

Papiergebundene Zahlungsaufträge müssen bis zum 20. Dezember 2019, im Verarbeitungszentrum eintreffen. Zahlungsaufträge im eBanking müssen bis zum 31. Dezember 2019 um 8:00 Uhr, erteilt werden, damit diese noch im Jahr 2019 ausgeführt werden können.

Letzte Möglichkeit für Zahlungen im alten Jahr: ZKB

Schriftliche Zahlungsaufträge müssen bis zum 27. Dezember 2019, im Verarbeitungszentrum eintreffen. Zahlungsaufträge im Internet-Banking müssen bis zum 31. Dezember 2019 um 12:00 Uhr, erteilt werden, damit diese noch im Jahr 2019 ausgeführt werden können.

Letzte Möglichkeit für Zahlungen im alten Jahr: SZKB

Schriftliche Zahlungsaufträge müssen bis zum 27. Dezember 2019 um 8.00 Uhr, im Verarbeitungszentrum eintreffen. Zahlungsaufträge im E-Banking müssen bis zum 31. Dezember 2019 um 10:00 Uhr, erteilt werden, damit diese noch im Jahr 2019 ausgeführt werden können. Zusätzlich wird darum gebeten, dass Aufträge nicht auf einen fixen Tag terminiert werden, damit diese bis Ende Jahr ausführbar sind.

Letzte Möglichkeit für Zahlungen im alten Jahr: Clientis

Zahlungsaufträge (Easy) müssen bis 20. Dezember 2019 eingehen. Im e-Banking die Aufträge bis 31. Dezember 2019 erfasst werden. Voraussetzung ist, dass eine allfällige Bearbeitung des Auftrages bis 12.00 Uhr abgeschlossen werden kann.

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