Gründungs- und Organisationskosten – Keine Aktivierung mehr ab 2013

Gründungs- und OrganisationskostenAm 1. Januar 2013 tritt das neue Rechnungslegungsgesetz in Kraft. Eine Änderung, welche für Startups relevant ist, betrifft die bis anhin gängige Aktivierung der Gründungskosten.

Der bis zum 31. Dezember 2012 gültige OR Artikel 664 bestimmte, dass Gründungs-, Kapitalerhöhungs- und Organisationskosten bilanziert werden durften. Diese Kosten wurden im KMU Kontenplan von Sterchi im Konto 1800 (Gründungs-, Kapitalerhöhungs- und Organisationsaufwand) ausgewiesen und gemäss OR innerhalb von fünf Jahren abgeschrieben.

Mit dem neuen Rechnungslegungsrecht wird der OR Artikel 664 nun aufgehoben. Stattdessen gilt der neue OR Artikel 959 II:

Als Aktiven müssen Vermögenswerte bilanziert werden, wenn aufgrund vergangener Ereignisse über sie verfügt werden kann, ein Mittelzufluss wahrscheinlich ist und ihr Wert verlässlich geschätzt werden kann. Andere Vermögenswerte dürfen nicht bilanziert werden.

Da aus den Gründungs-, Kapitalerhöhungs- und Organisationskosten kein Mittelzufluss erfolgen kann, dürfen diese unter dem neuen Recht nicht mehr aktiviert werden.

Die Kosten der Gründung und einer Reorganisation fallen somit ab 2013 immer dann an, wann sie effektiv entstehen. Dies resultiert darin, dass der Verlust im Jahr der Gründung etwas höher sein wird und in den Folgejahren mangels Abschreibungsbedarf mehr Gewinn ausgewiesen werden kann.

Was geschieht nun mit bereits aktivierten Bilanzpositionen? Da diese vor Inkrafttreten des Gesetzes aktiviert wurden, gehen wir aus, dass das Konto 1800 wie bis anhin über 5 Jahre abgeschrieben werden sollte.

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