Wie funktioniert Buchhaltung mit Bitcoin?

Grundsätzlich können Sie in einer Buchhaltung mit Bitcoin die Bitcoin wie eine Fremdwährung behandeln. Allerdings gibt es einige Besonderheiten zu beachten, auf welche wir in diesem Blog  näher eingehen wollen. Analoges gilt natürlich auch für andere Krypto-Währungen wie Ethereum.

Rundungsprobleme mit Bitcoin

Die meisten Währungen sind einer Inflation ausgesetzt – nicht so Bitcoin. Diese Währung hat in der letzten Zeit immer mehr an Wert zugenommen und sich deflationär verhalten. Ein Bitcoin kostet zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags rund 7’500 CHF. Anders ausgedrückt, ein Schweizer Franken entspricht 0.00013333333 Bitcoin. Viele Buchhaltungsprogramme sind gar nicht in der Lage, kleinere Transaktionen in Bitcoin zu buchen, weil in der Buchungsmaske bloss zwei Nachkommastellen zur Verfügung stehen.

Denkbar für die Buchhaltung mit Bitcoin wären folgende Ansätze:

  1. Buchen Sie die Beträge direkt in Schweizer Franken in Ihre Buchhaltung und verwenden Sie dazu den Tageskurs.
  2. Führen Sie in Ihrer Buchhaltung einen „Micro-Bitcoin“ ein und multiplizieren Sie den Bitcoin-Kurs mit dem Faktor 1‘000‘000.

Zu verwendender Wechselkurs

Normale Fremdwährungen müssen gemäss den Tages- oder Monatsmittelkursen der Eidg. Steuerverwaltung ESTV verbucht werden. Bitcoin werden von der ESTV (aktuell noch) nicht aufgeführt.

Deshalb gilt gemäss ESTV folgendes: Bei Währungen, für welche die ESTV keinen Kurs bekannt gibt, gilt der „publizierte Tageskurs einer inländischen Bank“. Da unseres Wissens nach jedoch keine Schweizer Bank einen Bitcoin-Kurs stellt, raten wir, pragmatischerweise den Kurs von einem der üblichen Datenquellen zu beziehen. Zum Beispiel von finanzen.ch.

Das gewählte Vorgehen muss gemäss ESTV während mindestens einer Steuerperiode beibehalten werden. Es ist sowohl auf die Berechnung der Umsatzsteuer, Bezugsteuer als auch auf den Vorsteuerabzug anzuwenden. Ein Wechsel ist nur auf den Beginn einer neuen Steuerperiode möglich. Beziehen Sie also den Bitcoin-Kurs immer vom selben Anbieter.

Führen eines Bitcoin Bilanz-Kontos

Sobald Sie Bitcoin besitzen, müssen diese als eigenes Konto in der Bilanz geführt respektive aktiviert werden. Eröffnen Sie dafür ein eigenes Buchhaltungskonto in der Bilanz analog zum Bankkonto (1020) oder dem Kassenkonto (1000). Dies ermöglicht Ihnen, dieses Konto in Bitcoin zu führen und es auch entsprechend abzustimmen. So sehen Sie in Ihrer Buchhaltung mit Bitcoin immer, wie viele Bitcoin sie besitzen – auch wenn die Bitcoin in der Regel für die Anzeige in der Bilanz in CHF umgerechnet werden.

Update vom 7. November 2018: Bisher hat sich keine eindeutige Praxis oder Meinung unter den Experten herausgebildet,  ob Bitcoins / Kryptowährungen nun unter den Flüssigen Mitteln oder den Wertschriften geführt werden sollen. Die Mehrzahl der Experten tendiert dazu, ein Konto unter den Wertschriften zu eröffnen. Letztlich kommt es wohl eher darauf an, ob Bitcoins als Zahlungsmittel (kurzfristiger Charakter)  oder als Spekulations-Objekt (langfristiger Charakter) gehalten werden. Wird eine Kryptowährung eher als Zahlungsmittel akzeptiert oder verwendet, dann empfiehlt sich ein Konto unter den Bankkonti zu erstellen. Ansonsten empfehlen wir die Eröffnung eines Wertschriften Kontos.

Währungskorrektur

Vergessen Sie nicht, zum Abschluss Ihrer Buchhaltung mit Bitcoin eine Wertberichtigung des Bitcoin-Kontos durchzuführen. Weil der Bitcoin-Kurs sehr volatil ist, können erhebliche Währungsverluste oder -gewinne anfallen.

Die Steuerverwaltung stellt in den “Kurslisten zur Direkten Bundessteuer” – oben rechts die Währung “BTC Bitcoin” anwählen – jeweils zum 31. Dezember ein Bitcoin Kurs.  Die Verbuchung der Währungskorrektur ist zwingend. Dies geht bei einem Währungsgewinn beispielsweise über eine Buchung Bitcoin-Konto (1025) / Wechselkursgewinne (6952).


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