QR-Rechnung löst 2019 den Einzahlungsschein ab

QR-Rechnung

Die QR-Rechnung vereinfacht ab 2019 den Zahlungsverkehr für Konsumenten und Unternehmen. Die QR-Rechnung löst den Einzahlungsschein in allen 7 Variationen ab und ist der neue Einheitsbeleg im Schweizerischen Zahlungsverkehr. Für Konsumenten ist das mit Sicherheit die spürbarste Veränderung bei der Migration auf die neuen Zahlungs-Formate ISO–20022. Ein Rechnungsempfänger kann so seine Zahlungen mit nur wenigen Klicks über ein Smartphone oder andere Lesegeräte auslösen. Für Unternehmen gibt die QR-Rechnung einen weiteren Vorschub zur Digitalisierung der Buchhaltungs-Prozesse.

Was bringt die neue QR-Rechnung?

Ursprünglich sollte der QR-Code nur die Daten auf dem Einzahlungsschein enthalten. In der Variante vom Juni 2016 kamen dann verschiedene buchhaltungs-relevante Felder hinzu, welche die Effizienz in der Buchführung für Unternehmen erhöhen sollten. Da die aktuellen Spezifikationen derzeit noch nicht bekannt sind, lassen sich die jetzigen Erweiterungen bei der QR-Rechnung noch nicht abschätzen. Allerdings scheint es beim Auslesen des QR-Codes so, dass die einzelnen Felder verlängert wurden.

Gespannt können wir sein, wie das E-Rechnungsformat ZUGFeRD sich entwickeln wird. ZUGFeRD konkurriert mit der QR-Rechnung und hat gegenüber dieser einige Vorteile:

  • Internationaler Standard
  • Nimmt kein Platz auf der Rechnung weg
  • Bedeutend mehr Informationen enthalten

Die beiden Standards schliessen sich aber nicht aus: Auf einer ZUGFeRD Rechnung kann auch ein QR-Code einer QR-Rechnung abgedruckt werden. Run my Accounts hat sich bereits für diesen Weg entschieden.

Handhabung der QR-Rechnung

Die hauptsächliche Veränderung gegenüber dem Einzahlungsschein mit QR-Code ist, dass die QR-Rechnung nun ohne spezielles Formular daherkommen wird. Ein Rechnungssteller kann den „Zahlteil QR-Rechnung“ irgendwo auf seiner Rechnung abdrucken, es wird weder ein spezielles Papier noch eine spezifische Farbe (heute rot oder orange) vorgeschrieben. Auch dies ist eine erhebliche Erleichterung gegenüber der letzten Variante des Einzahlungsscheins mit QR-Codes als auch gegenüber den bisherigen ESR-Einzahlungsscheinen. Die erhebliche Vereinfachung bei der Einrichtung in einem Buchhaltungs-Programm wird die rasche Verbreitung der neuen begünstigen.

Die für die Zahlung notwendigen Informationen sind aber weiterhin auf dem “Zahlteil” ohne technische Hilfsmittel lesbar dargestellt werden, damit auch ein Zahler ohne QR-Code-Leser eine Überweisung manuell im E-Banking vornehmen kann. Zahlungen am Postschalter bleiben möglich.

Verzögerungen bei der Einführung

Run my Accounts hat den Einzahlungsschein mit QR-Code als erstes Schweizer Buchhaltungs-Software-Unternehmen bereits im Oktober 2016 bei einer Handvoll Kunden testweise eingeführt. Kurz darauf wurde bekannt, dass die im Juni 2016 überarbeitete Spezifikation erneut angepasst würde. Die permanenten Anpassungen haben denn auch die Einführung des neuen Einzahlungsscheins massiv verzögert: ursprünglich hätte dieser bereits ab Mitte 2017 in den Umlauf gebracht werden sollen. Aktuell ist die Einführung gemäss Postfinance auf Mitte 2019 geplant. Die QR-Rechnung kann erst eingeführt werden, wenn die Umstellung auf ISO 20022 schweizweit abgeschlossen ist.

Der definitive Zeitplan für die Einführung der QR-Rechnung wird zusammen mit den technischen Spezifikationen am 27. April 2017 von PaymentStandards.CH kommuniziert. Sobald die neuen Spezifikationen bekannt sind, werden wir diese bei Run my Accounts einführen.

Hier ein Bild einer fiktiven Rechnung, wie man sie sich mit QR-Rechnung vorstellt (von PaymentStandards.ch):

QR Rechnung Stand 30. Maerz 2017

Gerne steht Ihr Online-Buchhalter bei Run my Accounts für weitere Rückfragen zur Verfügung. Wir werden auch auf diesem Wege weiterhin zeitnah über die Einführung informieren.

1 Kommentar zu «QR-Rechnung löst 2019 den Einzahlungsschein ab»

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